Altstoffsammelstellen: Maskenpflicht bleibt bestehen

Infektionsschutz für Mitarbeiter und Besucher hat Priorität

Trotz der Lockerung einiger Corona-Maßnahmen: Die Maskenpflicht bleibt in den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Landshut bis auf weiteres bestehen. Für das Sachgebiet Abfallwirtschaft am Landratsamt steht mit dieser Maßnahme der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Altstoffsammelstellen, der Reststoffdeponie Spitzlberg und den beiden Bauschuttannahmestellen in Geisenhausen und Inkofen im Vordergrund. Sobald sich Änderungen ergeben, werden diese bekannt gemacht.

 

Foto: Stadt Landshut

 

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