Stadt-Service: Hackgutabholdienst beginnt am 14. März
Ab Montag, 14. März, bis Freitag, 1. April, bietet die Stadt Landshut wieder als besonderen Service den Hackgutabholdienst an. Das bei der Gartenpflege anfallende holzige Material wird bis zu einer Menge von fünf Kubikmetern je Wohneinheit kostenlos abtransportiert.
Aufgrund der geltenden Unfallverhütungsvorschriften können bestimmte Straßen im Stadtgebiet jedoch nicht mehr ohne vorherige Überprüfung angefahren werden. Deshalb ist es notwendig, dass das Hackgut in den Straßen, die im Straßenverzeichnis der Umweltfibel 2022 (www.landshut.de/umweltfibel) mit X gekennzeichnet sind, unbedingt angemeldet wird.
Auch Hackgut, das in Stich-, Privat- oder Anliegerstraßen ohne Wendemöglichkeit, an nicht einsehbaren Plätzen sowie Nebenflächen oder direkt im Garten liegt, muss mindestens einen Tag vorher gemeldet werden, um eine Abholung zu gewährleisten: telefonisch im Sachgebiet Abfallwirtschaft unter 0871/881500 oder über das Online-Formular unter www.landshut.de/hackgut.
Um dem Abholdienst die Arbeit zu erleichtern, sollten Äste und Zweige in einer Richtung aufgeschichtet und ohne Wurzeln sowie kleinteiligem Heckenschnitt bereit gelegt werden. Damit kann der Kranwagen das Hackgut problemlos aufnehmen. Grundsätzlich ist das Hackgut auf dem eigenen Grundstück und von der Straße aus gut sichtbar bereit zu stellen. Sofern dies auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, muss darauf geachtet werden, dass die Gehwege nach Möglichkeit frei bleiben. Um die Beeinträchtigung für Fußgänger so gering wie möglich zu halten, ist das Material frühestens am Vorabend des Abholtermins bereitzustellen.
Der jeweilige Abholtermin ist im Entsorgungskalender in der Umweltfibel 2022 oder online unter www.landshut.de/entsorgungskalender zu finden. Als weitere Möglichkeit kann auch die kostenlose Abfall-APP der Stadt genutzt werden. Für weitere Informationen steht zudem das Abfalltelefon unter 881500 zur Verfügung.
Im Rahmen des Baum- und Strauchschnitts weist die Stadt Landshut auch auf Wildbienen hin, die auf die Nahrung der frühblühenden Arten wie Weiden- oder Palmkätzchen angewiesen sind. Im Sinne des Insektenschutzes sollte der Schnitt dieser Frühjahrsblüher daher, wenn möglich, im Herbst durchgeführt werden.