NGG Bayern Chef fordert Aufstockung beim KuG und ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro
München, den 02.12.2021 I Bund-Länder-Runde muss in ihrer heutigen Sitzung die Beschäftigten im Gastgewerbe im Blick haben. Kommt es zu einem erneuten Lockdown brauchen die Beschäftigten im Gastgewerbe im Falle von Kurzarbeit dringend finanzielle Unterstützung.
Den Beschäftigen im Gastgewerbe droht der finanzielle Kollaps bei einem erneuten Lockdown und möglicher Kurzarbeit. Nach aktueller Rechtslage beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem 01.01.2022 nur 60% bzw. 67% (für Eltern) des entfallenden Nettogehalts. Dies bedeutet, dass eine gelernte Köchin oder ein gelernter Kellner in Bayern mit 952 Euro pro Monat auskommen müssen. „Die Menschen können es sich nicht mehr leisten in der Hotellerie und Gastronomie zu arbeiten, bereits jetzt haben bis zu 50% der Belegschaften ihre Betriebe verlassen. Das wird die ohnehin angespannte Personalsituation in der Branche weiter verschärfen.“, sagt Mustafa Öz, Landesbezirksvorsitzender der NGG Bayern. „Deswegen muss hier entschieden gehandelt werden und das Kurzarbeitergeld auf 80% bzw. 87% (für Eltern), ab dem ersten Tag, erhöht bzw. ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro eingeführt werden.“ so Öz weiter.