Ausschließlich das Gesundheitsamt entscheidet über die Aufhebung
Auch wenn Ministerpräsident Markus Söder gestern angekündigt hat, dass sich die Quarantäne-Bestimmungen ändern werden für Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen ersten Grades von positiven Corona-Fällen eingestuft werden: Diese Neuerungen sind bislang noch nicht in Kraft getreten. Bis dies der Fall ist, gelten die bestehenden Regelungen zur häuslichen Quarantäne (14 Tage für Kontaktpersonen ersten Grades) weiter fort – diese darf auch ausschließlich vom Gesundheitsamt aufgehoben werden.
– CW –
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