Freistaat ersetzt Kommunen Ausfälle bei den Gewerbesteuer-Einnahmen
Durch die Corona-Pandemie sind in vielen Kommunen beträchtliche Teile der Gewerbesteuer-Einnahmen weggefallen. Trotzdem müssen die Gemeinden Kindergärten bauen, Straßen unterhalten und Schulen sanieren. Anders als im vergangenen Jahr weigert sich der Bund aber, die Kommunen zu unterstützen. Deshalb springt der Freistaat nun ein: „Der Freistaat Bayern hält in diesen schwierigen Corona-Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus“, teilt Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) mit.
Im vergangenen Jahr hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden bislang nicht aufgegriffen. Daher wird der Freistaat Bayern nun selbst aktiv, entsprechend der letztjährigen Hilfe auch für dieses Jahr seinen Anteil an einem Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer zu leisten.
„Das ist die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit! Die Kommunen in Bayern werden damit in einer schwierigen Phase unterstützt und erhalten ein Stück weit Planungssicherheit für anstehende Projekte“, so Radlmeier.
Für diese Gewerbesteuerkompensation stehen für das laufende Jahr landesweit 330 Millionen Euro zur Verfügung. „In die Region Landshut fließen davon insgesamt über 7,3 Millionen Euro“, hält Radlmeier fest. Davon gehen rund 3,4 Millionen Euro an die Stadt Landshut – nur drei kreisfreie Städte in ganz Bayern können sich über eine noch höhere Summe freuen. Mehr als 3,9 Millionen erhalten Gemeinden im Landkreis Landshut – die zweithöchste Summe in der Kategorie der kreisangehörigen Kommunen in Niederbayern.
Für eine schnelle Hilfe wird in den kommenden Tagen eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 Millionen Euro an die bayerischen Kommunen ausgezahlt. Die endgültige Abrechnung erfolgt erst 2022, um die Gewerbesteuereinnahmen des gesamten Jahres 2021 berücksichtigen zu können.