Energiepreiszuschuss kann ab sofort beantragt werden

Unterstützung für Sport-und Schützenvereine

Seit dieser Woche können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Der Energiepreiszuschuss soll laut Bayerischem Innenministerium dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird nach Ministeriumsangaben denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Landratsamt Landshut als örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine aus dem Landkreis Landshut unter www.landkreis-landshut.de und Dachverbänden des organisierten Sports. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im kommenden Jahr einreichen. Eine Überzahlung wird mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.

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