Interessen der Menschen mit Behinderungen vor Ort vertreten

Treffen der Behindertenbeauftragten der Landkreisgemeinden

Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können: So steht es jedenfalls in der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche bereits im Jahr 2009 von Deutschland angenommen worden ist und umgesetzt werden müsste. Doch wie sieht es in Wirklichkeit vor Ort, also konkret in den Gemeinden des Landkreises Landshut aus? Wie weit ist die Umsetzung der enthaltenen Forderungen vorangeschritten?

Diese und weitere Fragen haben die Behindertenbeauftragten der Landkreisgemeinden bei einem Vernetzungs- und Austauschtreffen diskutiert. Die Zusammenkunft stand unter Leitung von Linda Pilz, der Behindertenbeauftragten des Landkreises Landshut. Trotz gesetzlicher Vorgaben werden die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht ausreichend umgesetzt. Es mangelt vielerorts an Verständnis, aber auch am Wissen über die Belange von Menschen mit Behinderungen, stellten die Anwesenden fest.

„Zu Beginn meiner Tätigkeit als Behindertenbeauftragte im Landkreis Landshut besuchte ich deshalb alle Gemeinden, um die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für diese Thematik zu sensibilisieren und für die Ernennung von (ehrenamtlichen) Behindertenbeauftragten zu werben, die sich vor Ort für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen können“, äußerte sich Pilz. Die Aufgaben von gemeindlichen Behindertenbeauftragten seien vielfältig. Neben ihrer Funktion als Ansprechpartner und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde, übernehmen die Beauftragten eine Beraterfunktion und leiten die Menschen bei Fragen an die entsprechenden Stellen weiter. Außerdem geben sie Impulse aus der Bevölkerung in die politischen Gremien und Entscheidungsträger vor Ort weiter und machen immer wieder auf bestehende Barrieren aufmerksam.

Alleine mit der Benennung von örtlichen Behindertenbeauftragten ist es aber nicht getan. Doch nach dem Motto „der stete Tropfen höhlt den Stein“, ließen sich schrittweise Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen umsetzen, so der Tenor der Anwesenden.

Positive Bestrebungen in der Region

Doch es wurde auch über positive Bestrebungen in der Region berichtet. Linda Pilz stellte das Vorhaben von Stadt und Landkreis Landshut vor, gemeinsam einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erstellen. Im Frühjahr ist eine Auftaktveranstaltung geplant. Dazu sind alle Interessierten eingeladen, zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen, auf Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen und erste Handlungsfelder für den Aktionsplan festzulegen.

Weiterhin wurde das Mobilitätsprojekt „50/50 Mobil“ des Landkreises Landshut vorgestellt. Jugendliche, Senioren ab 70 Jahren sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Wohnsitz im Landkreis Landshut können seit Juni 2020 für den halben Preis Taxi fahren. Dieses Projekt sei besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein wichtiges Angebot, da es eine kostengünstige Beförderung von Tür-zu-Tür ermöglicht und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beiträgt.

Vorstellung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung

Außerdem stellte Thomas Beißner, Leiter der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, kurz EUTB, das Angebot der Beratungsstelle vor, an die sich Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Fragestellungen wenden können. Die Beratungsstelle ist beispielsweise bei Antragstellungen für einen Schwerbehindertenausweis oder bei anderen Sozialleistungen behilflich. Ein besonderes Merkmal der Beratungsstelle ist die Peer-Beratung. Das heißt Menschen, die selbst eine Behinderung haben, beraten Menschen mit Beeinträchtigungen mit Informationen aus erster Hand. „Es ist wichtig, dass die Behindertenbeauftragten das Angebot vor Ort kennen, um ihre Wegweiser-Funktion auszuüben und an die richtigen Stellen verweisen zu können“, erläutert Pilz.

Behindertenbeauftragte in den Gemeinden

Derzeit haben ungefähr ein Drittel der Landkreis-Gemeinden ehrenamtliche Behindertenbeauftragte bestellt – einige sind dem Appell der Behindertenbeauftragten gefolgt, andere hatten bereits schon Personen benannt. „Für die Zukunft würde ich mich wünschen, dass jede Landkreis-Gemeinde diesen guten Bespielen folgt und Behindertenbeauftragte ernennt, die vor Ort auf Barrieren aufmerksam machen und die Belange von Menschen mit Behinderungen immer wieder ansprechen“, sagte Linda Pilz abschließend.

Foto: © Jörg Farys | www.gesellschaftsbilder.de

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