Kfz-Zulassungsstellen: Stufenweise Wiederaufnahme der Erweiterten Zuständigkeit
Aufgrund der sich etwas entspannenden Situation und der damit verbundenen Wiederöffnung umliegender Behörden nimmt der Landkreis Landshut die erweiterte Zuständigkeit in der ersten Stufe für Autohäuser, Zulassungsdienste und dergleichen mit Sitz im Landkreis und Stadt Landshut ab dem 01. Februar wieder auf.
Wir bitten um Verständnis, dass Anträge auf Zulassungen, die durch Autohäuser und Zulassungsdienste oder Ähnlichem, die Ihren Sitz nicht im Landkreis oder der Stadt Landshut haben, auch weiterhin nicht bearbeitet und ausnahmslos abgewiesen werden.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass Besuchern ab Mittwoch, 27. Januar 2021 der Zutritt zu allen Stellen des Landratsamtes, also auch den Zulassungsstellen, nur mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbaren Qualitätsstandards) gestattet ist.
Abgesehen von diesen Änderungen bleibt die Arbeitsweise der Zulassungsstellen des Landkreises – vorerst – wie folgt:
Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude):
Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.
Zulassungsstelle in Rottenburg:
Es sind wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich vorgesehen. Die Hinweise sind ausgeschildert.
Zulassungsstelle in Vilsbiburg:
Hier ist der Besuch nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0871 408-5895 bzw. -5896
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt auf die Online-Services zur Kfz-Zulassung unter www.landkreis-landshut.de zurückzugreifen. – CW –
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