Leinenpflicht für Hunde im Hofgarten

Der Hofgarten ist für viele Bürger ein beliebtes Naherholungsgebiet, auch zahlreiche Hundebesitzer nutzen dieses Gelände für Spaziergänge mit ihrem Vierbeiner. Leider häufen sich in den letzten Tagen wieder Beschwerden, dass manche entgegen der Bestimmungen der Sicherheitssatzung ihre Hunde nicht an der Leine führen. Im Hofgarten halten sich nicht nur viele Besucher, darunter zahlreiche Kinder auf, die sich unter Umständen durch frei laufende Hunde bedroht fühlen. Es wird auch immer wieder beobachtet, dass Rehe und andere wild lebende Tiere von den Hunden gejagt werden. Gerade auch angesichts der beginnenden Brut- und Setzzeit appelliert die Stadtverwaltung an die Hundehalter, das Leinengebot unbedingt zu beachten. Auch wenn die weitläufigen Flächen besonders im Hofgarten zum Frei laufen lassen verleiten würden. Im Interesse aller Besucher und aus Rücksicht auf die Tierwelt müssen Hunde an der Leine bleiben. Ein Zuwiderhandeln stellt zudem einen Verstoß gegen die Sicherheitssatzung dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Foto: Archiv DIESUNDDAS/hjl

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