Radverkehr: Fördermöglichkeiten erweitert

Der Freistaat fördert ab sofort auch den Bau und Ausbau von selbständigen, also unabhängig von Straßen verlaufenden Geh- und Radwegen, ohne dass besondere Härten finanzieller oder baulicher Art vorliegen müssen. Gleiches gilt für öffentliche Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den Radverkehr.

Grundsätzlich förderfähig sind Geh- und Radwege sowie öffentliche Feld- und Waldwege, wenn sie eine Bedeutung für den alltäglichen Berufs- und Pendelverkehr mit dem Fahrrad haben und nicht ausschließlich dem touristischen Radverkehr dienen. Zudem sollen sie verkehrswichtig für den Radverkehr vor Ort sein. Bewertungskriterien sind hierbei beispielsweise die prognostizierte Verkehrsbelastung, die Lage in einem Radverkehrsnetz, die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder die Verbesserung der Schulwegsicherheit.

Anträge auf Förderung von Radinfrastrukturprojekten können bei der Regierung von Niederbayern gestellt werden.

Neben den genannten Fördermöglichkeiten bietet beispielsweise auch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes nach wie vor attraktive Konditionen.

Mehr zu den einzelnen Förderungen im Bereich Rad: https://www.radverkehr.bayern.de/foerderung/index.php

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