Sachverständigenanhörung zum 2. Nachtragshaushalts 2021 des Bundes
Am Montag fand im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags eine Sachverständigenanhörung zum 2. Nachtragshaushalts 2021 der Bundesregierung statt.
Im April 2021 hatte der Bundestag aufgrund der andauernden Corona Pandemie und ihrer Folgen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festgestellt und somit eine Ausnahme der Schuldenbremse ermöglicht. Aus dieser Kreditlinie plant die Ampel-Koalition aus SPD/Grüne/FDP nun 60 Milliarden Euro zusätzlich, die nicht zur Pandemiebekämpfung benötigt wurden, umzuwidmen.
Geplant ist, dieses Geld dem Energie- und Klimafonds zuzuführen, um so klimapolitische Projekte der Zukunft zu finanzieren. Haushaltspolitiker Florian Oßner (CSU), der sich bereits vor Weihnachten im Plenum des Deutschen Bundestags zum 2. Nachtragshaushalt kritisch geäußert hatte, sieht sich nun durch das Ergebnis der Expertenanhörung bestätigt: „Die meisten Sachverständigen bestätigten unsere ablehnende Haltung dazu und halten den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig. Keiner konnte rational und nachvollziehbar erklären, warum man rückwirkend für das letzte Jahr Kredite aufnehmen sollte, ohne das Geld zu brauchen. Es sei denn, man möchte sich ein finanzielles Polster auf Pump für spätere Jahre zulegen. Dies belastet jedoch die zukünftigen Generationen massiv und ist nicht nachhaltig. Deshalb lässt die Haushaltsordnung es zu Recht nicht zu“, so Oßner.
Weil eine nachträgliche Zweckänderung der Corona-Kredite in Klimakredite dem Staatsschuldenrecht des Grundgesetzes widerspreche, wird die CDU/CSU-Fraktion ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anstreben. Sie wertet das Ergebnis der Sachverständigenanhörung als gute Basis für das Verfahren.
Bildunterschrift: Bundestagsabgeordneter Florian Oßner wies bereits bei seiner letzten Rede im Plenum des Deutschen Bundestags auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts hin.
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