Bund und Länder müssen die offenen Fragen bei der Umsetzung der Impfpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern schnell klären. Ohne klare Regeln und Leitplanken gibt es keinen einheitlichen Vollzug.
Der Vorstand des Bayerischen Städtetags hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht und deren ordnungsgemäßen Vollzug für notwendig. Der Städtetag dankt der überwiegenden Mehrheit des Personals in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Diensten dafür, dass sie sich und die ihnen anvertrauten Menschen durch Impfungen schützen. Der Vorstand hat allerdings offene Fragen bei der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht bemängelt und gleichzeitig vor massiven Problemen bei der Umsetzung in Pflegeheimen und Krankenhäusern gewarnt.
Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr erklärt: „Die Verankerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Infektionsschutzgesetz führt zu einem enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand bei den ohnehin über Gebühr belasteten Gesundheitsbehörden vor Ort. Wir stehen vor zahlreichen Einzelverfahren. Noch gravierender ist aber, dass wenige Wochen vor der Einführung entscheidende Fragen immer noch nicht geklärt sind: Für wen genau soll die Impfpflicht gelten? Welche Einrichtungen fallen tatsächlich unter die Impfpflicht? Was gilt für die Abwägung, ob der Betrieb einer Einrichtung, etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, durch Beschäftigungsverbote gefährdet ist?“
Pannermayr: „Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, die offenen Fragen schnellstmöglich zu klären und den Gesundheitsämtern Handlungsleitlinien zu geben. Die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten, für den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Übergangsfristen vorsehen zu wollen, kann zunächst eine Atempause verschaffen, bis Bund und Freistaat zügig einheitliche Vollzugsregelungen finden. Denn über all die Diskussionen hinweg sollte ein Kernanliegen nicht aus dem Blick geraten: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist einmütig auf Bundesebene beschlossen worden, um besonders gefährdete und gesundheitlich geschwächte Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu schützen.“
Die ungeklärten Fragen sind unter anderem:
Welche Einrichtungen betrifft das Gesetz konkret? (Insbesondere für Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist das nicht abschließend geklärt.)
Welche Folgen treffen Mitarbeitende der betroffenen Einrichtungen und Dienste, wenn sie den Impfnachweis nicht erbringen, und in welcher Reihenfolge treten diese in Kraft? (In Betracht kommen insbesondere Anhörung mit Begründungspflicht, Fristsetzung zur Impfung, Bußgeld, Beschäftigungsverbot.)
Welche Anforderungen sind an ärztliche Zeugnisse zu stellen?
Welche Folgen treffen den Arbeitgeber, wenn er den Meldepflichten nicht nachkommt?
Welche Folgen gelten, wenn durch Beschäftigungsverbote der Betrieb einer Einrichtung gefährdet ist?
Pannermayr: „So, wie sich die Situation jetzt darstellt, drohen deutliche Verzögerungen bei der Umsetzung. Ohne klare Regeln und Leitplanken wird es auch keinen einheitlichen Vollzug geben. Damit ist Enttäuschung vorprogrammiert. Wir brauchen Rechtsklarheit. Außerdem müssen die Verfahren einfach gestaltet werden, damit sie von den Gesundheitsämtern überhaupt umgesetzt werden können.“
In der aktuellen Diskussion über die zeitnahe Einführung einer allgemeinen Impfpflicht formuliert Pannermayr die Position des Bayerischen Städtetags: „Der Vorstand des Bayerischen Städtetags hält die schnelle Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für wünschenswert. Ein einheitlicher und effizienter Vollzug muss dabei gewährleistet sein.“ Dazu erscheint es sinnvoll, dass die dabei anfallenden administrativen Aufgaben durch eine Bundesbehörde geleistet werden.