Um bei der Kommunalwahl am 8. März in der Stadt Landshut antreten zu können, benötigen neue Parteien und Wählergruppen sowie Oberbürgermeisterkandidaten von neuen Wahlvorschlägen jeweils mindestens 340 Unterstützungsunterschriften.
Noch bis Montag, 19. Januar, 12.00 Uhr, können die entsprechenden Unterschriften geleistet werden. Listen hierzu liegen im Wahlamt aus, und zwar im Foyer des Rathauses 2 an der Luitpoldstraße 29 b. Mitzubringen für die Unterschrift sind der Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift kann jeweils nur einmal für eine Stadtratsliste und für einen Oberbürgermeisterkandidaten abgegeben werden; dazu berechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr spätestens am 19. Januar 2026 vollendet haben und in der Stadt seit dem 19. November 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Geöffnet ist das Wahlamt am Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Am 6. Januar (Feiertag Heilige Drei Könige) ist das Wahlamt – wie auch alle anderen Einrichtungen der Stadtverwaltung – geschlossen. Der letzte Tag, an dem Unterschriften geleistet werden können, ist am Montag, 19. Januar, von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
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