WAHLAUSSCHUSS bestätigt AUSSCHLUSS der „Jungen Wähler Stadt Landshut“ von der STADTRATSWAHL 2026

Der Wahlausschuss für die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl der Stadt Landshut ist am 27. Januar 2026 zu einer erneuten Beschlussfassung über den nicht zugelassenen   Wahlvorschlag „Junge Wähler Landshut“, zusammengekommen.

Die Sitzung wurde von Claudia Kerschbaumer, leitende Rechtsdirektorin der Stadt, geleitet. Gegen die ursprüngliche Entscheidung des Wahlausschusses hatte die Wählergruppe eine umfangreiche, rund 20 Seiten starke offizielle Beschwerde eingelegt.

Zusätzlich lag dem Gremium ein vorsorglicher Widerspruch der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, kurz LLL-Tierschutzpartei, vor. Diese monierten eine mögliche Unstimmigkeit bei der Bezeichnung in den Unterstützungslisten und vermutete formale Fehler im Eintragungsverfahren. Der Wahlausschuss wies diesen vorsorglichen Widerspruch jedoch zurück. Nach eingehender Prüfung stellte das Gremium fest, dass die Unterstützungslisten korrekt ausgelegt worden seien

Im weiteren Verlauf der Sitzung legte die Vorsitzende des Wahlausschusses nochmals ausführlich dar, aus welchen rechtlichen Gründen der Wahlvorschlag nicht zugelassen werden konnte.

Maßgeblich sei ein erheblicher Verfahrensmangel bei der Durchführung der Wahlaufstellungsversammlung gewesen. Diese sei nicht ordnungsgemäß öffentlich einberufen worden, obwohl die einschlägigen wahlrechtlichen Vorschriften eine öffentliche Einladung zwingend vorschreiben. An die Einberufung einer Wahlaufstellungsversammlung sind klare rechtliche Vorgaben geknüpft.“ Hier besteht keinerlei Ermessensspielraum“, stellte Kerschbaumer unmissverständlich klar. Sämtliche von der Wählergruppe vorgebrachten Argumente seien rechtlich nicht stichhaltig.

Insbesondere wurde betont, dass Einladungen lediglich an einen begrenzten Personenkreis versandt worden seien (Mail, Whats App). Mit der Post nur an die Kandidaten.  Auch eine Plakatierung in lediglich vier Lokalen bzw. Geschäften könne nicht als öffentliche Einladung gelten. Gleiches treffe auf die Bekanntgabe über nur eine private Internetseite zu – insbesondere in einer Stadt wie Landshut, in der mehrere Internet- Informationsplattformen existieren.

In der abschließenden Abstimmung bestätigte der Wahlausschuss seine ursprüngliche Entscheidung: Mit vier zu einer Stimme wurde die Zulassung der „Jungen Wähler Stadt Landshut“ zur Stadtratswahl 2026 endgültig abgelehnt.

Wie vom stellvertretenden Vorsitzenden Rupert Stopfer erläutert wurde, besteht die Möglichkeit die Regierung von Niederbayern anzurufen. Dies muss jedoch bis Donnerstag 18.00 Uhr geschehen, der Eingang einer Beschwerde hat jedoch beim Wahlamt der Stadt Landshut zu erfolgen und nicht bei der Regierung von Niederbayern.

Foto:
Screenshot – Junge Wähler Stadt Landshut

 

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