Am kommenden Montag, 2. Februar, um 14 Uhr, findet im großen Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern (zweites Obergeschoß), Regierungsplatz 540 in Landshut, die Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Kommunalwahlen statt.
Die Ausschusssitzung unter dem Vorsitz von Margit Nitsche, Bereichsleiterin „Sicherheit, Kommunales und Soziales“ der Regierung von Niederbayern, ist öffentlich. Die Tagesordnung beinhaltet zwei Punkte: Zum einen eine Beschwerde des Wahlvorschlagsträgers „Junge Wähler Stadt Landshut (JW)“ sowie des Wahlvorschlagsträgers „Liste Landshut lebenswert erhalten – Bündnis mit PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (LLL-Tierschutzpartei)“ gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Landshut, mit der die jeweiligen Wahlvorschläge für ungültig erklärt und somit nicht zur Kommunalwahl zugelassen wurden.
Zum Hintergrund: Parteien und Wählergruppen, deren Wahlvorschläge vom entsprechenden örtlich zuständigen Wahlausschuss der jeweiligen Kommune ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurden, haben die Möglichkeit, diese negative Entscheidung auf Antrag durch einen bei der Regierung von Niederbayern gebildeten Beschwerdeausschuss überprüfen zu lassen. Vorgenannte Beschwerden von JW und LLL-Tierschutzpartei, über die der Beschwerdeausschuss nun am kommenden Montagnachmittag öffentlich berät und entscheidet, sind fristgerecht (Donnerstag, 29. Januar, 18 Uhr) eingegangen. Dem dreiköpfigen Ausschussgremium – bestehend aus je einem Vertreter der Regierung von Niederbayern, der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit – gehören neben der Vorsitzenden Margit Nitsche auch Johannes Hauber, Richter am Landgericht Landshut, und Dr. Stefan Barth, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Regensburg, an. Die Beschlüsse des Beschwerdeausschusses sind endgültig und für die bevorstehende Kommunalwahl bindend.
Besucherinnen und Besucher können die Sitzung von den Besucherplätzen aus mitverfolgen.
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