Unfallflucht im CCL
LANDSHUT. Im Parkhaus des City Centers Landshut kam es am Donnerstag zwischen 15:10 und 17:10 Uhr zu einer Unfallflucht. Ein dort geparkter grauer BMW der 5er Reihe wurde durch einen bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer an der vorderen Stoßstange beschädigt. Der Täter entfernte sich, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Wer hier Hinweise zum Unfallverursacher geben kann, wird gebeten sich mit der Polizei Landshut unter 0871-92520 in Verbindung zu setzen.
Einbruch in Supermarkt
LANDSHUT. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zwischen 23:30 und 09:00 Uhr kam es zu einem Einbruch in einen Supermarkt in der Fischergasse. Dabei wurde das Fenster zum Verkaufsraum gewaltsam geöffnet und der Supermarkt anschließend durchwühlt. Wer hier Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise auf den Täter geben kann wird gebeten sich mit der Polizei Landshut unter 0871-92520 in Verbindung zu setzen.
In Schlangenlinien durch Landshut
LANDSHUT. Zu früher Stunde, am Donnerstagmorgen gegen 06:40 Uhr, wurde der Polizei Landshut ein Pkw-Fahrer in Schlangenlinienfahrer auf der Siemensstraße mitgeteilt. Der 49-jährige Fahrer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Das Atemalkoholmessgerät zeigte eine erhebliche Alkoholisierung an, weshalb der Führerschein vor Ort einbehalten wurde.
Nach Auffahrunfall geflüchtet
NIEDERAICHBACH, LKR. LANDSHUT. Am Donnerstag gegen 20:45 Uhr kam es auf der Staatsstraße 2074 in der Nähe von Niederaichbach zu einem Auffahrunfall zwischen einem Mazda und einem Opel Astra. Der 34-jährige Fahrer des hinteren Fahrzeugs fuhr dabei auf den vor ihm fahrenden 35-jährigen auf und verletzte ihn dabei leicht. Nach dem Unfall ließ der Verursacher seinen Pkw an der Unfallstelle stehen und flüchtete zu Fuß. Er konnte kurze Zeit später von der Landshuter Polizei in der Nähe aufgegriffen werden. Der Grund für den Auffahrunfall dürfte die erhebliche Alkoholisierung gewesen sein. Der Führerschein musste nicht beschlagnahmt werden, da der Mann noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Der Unfallverursacher muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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Archiv DIESUNDDAS/hjl