Die Parkplätze am Zentraljustizgebäude, bei den Finanzbehörden, im Innenhof der Regierung und der Rentenversicherung stehen an den Wochenenden zur Verfügung
An den vier Adventswochenenden stehen den Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt zusätzliche Parkmöglichkeiten neben dem Parkplatz „Grieserwiese“ sowie den Parkhäusern „Galeria/Oberpaur“, „City Center“, „Sparkasse“, „An der Freyung“ und „Altstadt-Zentrum“ zur Verfügung.
Der Parkplatz beim Zentraljustizgebäude steht jeweils von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, kostenlos bereit. Zu erreichen ist dieser über die Gestütstraße.
Ebenso steht der Parkplatz bei den Finanzbehörden, der aus Richtung Niedermayerstraße sowie über die Bauhofstraße/Friedhofstraße angefahren werden kann, an den Samstagen und Sonntagen jeweils in der Zeit von 8 bis 21 Uhr zum kostenlosen Parken zur Verfügung.
Als weitere Parkmöglichkeit sei jeweils samstags von 11 bis 24 Uhr, sonntags von 11 bis 20 Uhr und am Samstag, 23. Dezember, von 11 bis 24 Uhr auf den Innenhof der Regierung hingewiesen, der über die Maximilianstraße angefahren und durch das Bayerische Rote Kreuz bewirtschaftet wird.
Für den Parkplatz der Rentenversicherung, dessen Nutzung von Freitag, 14 Uhr, bis einschließlich Sonntag möglich ist, ist für einen Zeitraum von fünf Stunden eine Parkgebühr von einem Euro zu entrichten. Angefahren wird der Parkplatz über das Isargestade.
Die genannten Parkplätze sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Eine minutengenaue Auskunft über freie Parkplätze in Parkhäusern, die an das Parkleitsystem angebunden sind, gibt es unter www.landshut.de/woparken.
Von Freitag bis Sonntag (14 bis 19 Uhr) verkehrt außerdem kostenlos und im 15-Minuten-Takt eine „Bockerlbahn“ zwischen der Altstadt (Haltestelle an der Martinskirche), dem Ländtorplatz und dem Christkindlmarkt-Gelände.