Und einige Gedanken allgemein zum Jahresende und dem Ende der laufenden Stadtratsperiode
Neujahrstag 2025, Böllerschlachtfeld auf dem Parkplatz neben dem AWO-Altersheim. Mengen an Böllern liegen rund um das Altersheim, auch deutlich weniger als 50 m entfernt. Von einer wirksamen Schutzzone, wie in der Bundessprengstoffverordnung vorgeschrieben, kann keine Rede sein, sondern, wie in Landshut bei Umweltvorschriften und Schutzbelangen leider allzu oft üblich, die gängigen drei W, Wildwuchs, Wissenslücken und Wurschtigkeit.
Vor drei Jahren habe ich als Stadtrat dafür gesorgt, unter Verweis auf ein bestehendes Bundesgesetz, die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, dass dieses zumindest auf dem Papier endlich auch in Landshut Beachtung findet. Dieses bundesweit gültige Gesetz hatte zuvor in Landshut wie so viele Dinge, die dem Schutz von Belangen der Bevölkerung dienen, keine Umsetzung, wenn nicht Stadträte sie auf die Agenda bringen – und sich dafür absurder und perfider Weise auch noch dem Vorwurf des OB aussetzen, mit ihrer Flut an Anträgen die Verwaltung über Gebühr in Beschlag zu nehmen. Oder aber Anträge als unzulässig abzulehnen, weil „übertragener Wirkungskreis“, oder „Geschäft der laufenden Verwaltung“.
Nun wird also, wie seit einigen Jahren „alle Jahre wieder“, und dies aus gutem Grund und zunehmen intensiv, über ein bundesweites Böllerverbot nachgedacht. Eigentlich ja eine Streichung der silvesterlichen Aufhebung dieses Verbots, das praktisch ganzjährig gilt.
Nach Auswüchsen der letzten Jahre mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen und Angriffen durch Mobs in Neukölln auf Sicherheits- und Rettungskräfte und auch wildes Raketenschießen auf dem Kölner Domplatz, nach eindeutigen Forderungen der Gewerkschaft der Polizei, fordert in diesem Jahr auch der Ärztepräsident ein Verbot. Weil nämlich als weiterer Grund immer wieder und in sehr schlimmer Art und Weise Verletzungen davontragen, weil sie Opfer legaler und verbotener Böller werden, die bestimmungswidrig verwendet werden, also unter Mißachtung der Sicherheitsvorschriften.
Ärztepräsident fordert Verbot privater Silvester-Böllerei | tagesschau.de
Es gäbe noch sehr viele weitere gute Gründe. Den Schutz vulnerabler Gruppen vor dem kriegsähnlichen Lärm, ebenso den Schutz der Haus- und der Wildtiere. Den Klima- und den Umweltschutz.
Die Niederlande sind diesen Weg nun letztes Jahr gegangen, ausgerechnet die sehr liberalen Niederlande, eingeführt werden soll es zwar erst nächstes Jahr.
Doch in Deutschland helfen alle Schutzgründe nichts, wenn es einen guten „Gegengrund“ gibt, und der lautet: „Die Kasse klingelt“, incl. Mehrwertsteuer, so dass auch der Staat mitverdient.
Dass legale Böller keinen Schaden anrichten, stimmt schlichtweg nicht, und überhaupt können ja nur im Schatten der legalen Böllerei überhaupt die illegalen Böller gezündet werden. Oder wie soll bitteschön die Polizei und andere Ordnungskräfte im ablaufenden Wahnsinn der regelrechten Böllerorgien kontrollieren, welche Produkte eine entsprechend Prüfbanderole tragen? Wenn die Böllerei erstmal läuft, ist sie ohne Gefahr für Leib und Leben im wahrsten Sinne des Wortes unkontrollierbar.
Eine Mehrheit der Deutschen und auch viele Fachverbände sind für ein Böllerverbot. Kommen wird es vermutlich trotzdem so schnell nicht, denn Bundesregierungen sind zunehmend handlungsunfähig und vorwiegend mit eigenen Koalitionsstreitigkeiten beschäftigt. Wir bräuchten daher mehr plebiszitäre Elemente, die dem Volk Mitspracherechte bei diesen Entscheidungen geben, auch im Bund. Doch das will der Bundestag nicht, aus angeblicher Angst vor Populismus. Man muss also das Volk in Bezug auf demokratische Elemente vor sich selbst schützen, aber nicht vor wilder Böllerei. Interessante Logik.
Doch zurück zur Stadtpolitik: Wenn Silvester auch in Landshut wieder kräftig geböllert wird, auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Alters- und Pflegeheimen, dann ist das einmal mehr der fehlende Vollzug von Vorschriften in der niederbayerischen Regierungshauptstadt. Fehlende Markierungen der Schutzzonen um vulnerable Einrichtungen, fehlende Kontrollen, Kontrollverlust durch eine demgegenüber gleichgültige Stadtspitze. Achselzucken.
Da berichtet mir ein Altenheimleiter, viele seiner Bewohner seien in unterschiedlichem Maß dement, es sei jedesmal eine Tortur, wenn sie kriegsähnliche Böllerei mitbekommen, erklären könne man es ihnen ja nicht. Wie schwierig wäre es, im Umfeld der Altenheime Schilder aufzustellen, die die Böllerverbotszonen markieren? Laut OB im persönlichen Gespräch mit mir zu aufwändig und nicht machbar.
Was würde passieren, wenn ich es beantrage, aus welchem Grund würde es abgelehnt, dies zu behandeln? „Übertragener Wirkungskreis“, der offenbar nicht sehr „wirkungsvoll übertragen“ wurde, sondern eher ein „passiver Wirkungskreis“ ist? Oder „laufendes Geschäft der Verwaltung“, wobei hier weder etwas läuft noch etwas geschäftig ist. Oder würde man den Antrag zulassen, aber dessen Ablehnung durch den Verwaltungssenat in der Sitzungsvorlage empfehlen: „Haben wir ja noch nie so gemacht, haben wir schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen…„.
SIE haben die WAHL. Damit Sie die Wahl am 8. März haben, braucht die Liste LLL und brauche ich als ihr OB-Kandidat Ihre Unterstützer-Unterschriften im Rathaus II, bis zum 19. Januar. Sonst scheide ich nach der Wahl aus dem Stadtrat aus. Also, wenn Sie meinen, dass in Landshut alles gut läuft, dass „Die da Oben das schon machen“, dann bleiben Sie getrost daheim. „Bestimmt leisten andere die nötigen Unterschriften. Ändern kann man eh nichts.“ Wenn Sie daran Zweifel hegen, und wenn auch eine nötige Zahl kritischer Stadträte im Rathaus oder sogar auf dem OB-Sessel einen Vertreter wollen, der 100% Bürgerinteressen vertritt, denken Sie darüber vielleicht nach, ob es diese Mühe nicht wert sein könnte, kurz die fünf Minuten im Rathaus II auf sich zu nehmen. Ein Termin ist nicht notwendig.
Ich werde in den Tagen bis zum 19.1. noch einige Themen wie dieses anschneiden, wo ich mich in den letzten fünfeinhalb Jahren erfolgreich für Bürger- und Umweltbelange eingesetzt habe. Vielleicht als Weckruf, uns die Unterstützerunterschriften zu leisten, oder sonst als Abschiedsgeschenk.