LAKUMED Kliniken lockern Schutzmaßnahmen – Empfehlung zum Tragen einer Maske bleibt
Landkreis Landshut. Aufgrund der rückläufigen Tendenz bei den Infektionszahlen für Corona, Grippe und andere Atemwegserkrankungen lockern die LAKUMED Kliniken ihre Schutzmaßnahmen. So entfällt ab 12. Januar 2024 die generelle Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in den Krankenhäusern Landshut-Achdorf und Vilsbiburg sowie in der Schlossklinik Rottenburg. Stattdessen sind ab dem Freitag folgende Regeln zu beachten:
Für ambulante Patienten gilt nun lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. Sollten allerdings respiratorische Symptome wie zum Beispiel Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen vorhanden sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz für diejenigen Patienten weiterhin verpflichtend.
Stationäre Patienten der LAKUMED Kliniken müssen keine Masken mehr tragen, werden aber vom Personal regelmäßig nach Symptomen befragt.
Auch für Besucher wird die Maskenpflicht in eine Masken-Empfehlung umgewandelt. Personen mit Erkältungs- oder Grippesymptomen sind jedoch als Besucher nicht gestattet.
Die temporäre Maskenpflicht an den LAKUMED Kliniken wurde kurz vor den Weihnachtsfeiertagen eingeführt, da die Einrichtungen von krankheitsbedingten Personalausfällen betroffen waren. „Wir sind froh, dass die Maßnahmen Wirkung gezeigt haben. So konnten wir die Patientenversorgung stets aufrecht erhalten und Krankenbesuche auch während der Feiertage durchgehend ermöglichen. Das war unser Ziel“, bestätigt Jakob Fuchs, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken. „Wir hoffen nun trotz der Lockerung auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten und gegebenenfalls freiwilliges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unserer Patienten und Besucher, um das Ansteckungsrisiko in unseren Kliniken weiterhin gering zu halten“, so Fuchs.
Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Regeln und Empfehlungen sind auf der Homepage www.lakumed.de zu finden.
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Archiv DIESUNDDAS/hjl