Mindestquoten von bis zu 25 Prozent für grüne Baustoffe
- Mehr Bürokratie und höhere Baukosten drohen
- Minister Bernreiter: „Brüssel schafft neues Bürokratiemonster!“
„Immer neue Vorschriften und Quoten der EU verteuern das Bauen und Wohnen!“ Mit diesen Worten kritisiert Bayerns Bauminister Christian Bernreiter das heute vorgelegte EU-Gesetz zur Beschleunigung des grünen Industriewandels. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge verpflichtende Vorgaben für einen kohlenstoffarmen Anteil bei Baustoffen gelten, wie 25 Prozent bei Stahl und Aluminium sowie 5 Prozent bei Zement. „Brüssel schafft ein neues Bürokratiemonster bei der Vergabe und Prüfung öffentlicher Aufträge und erhöht die Kosten für Bauen und Wohnen deutlich!“, warnt Bernreiter die EU-Kommission erneut.
Die Bayerische Staatsbauverwaltung vergibt jährlich öffentliche Aufträge von über 3,8 Milliarden Euro für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. „Im Freistaat sind wir für den Bau und Erhalt von 25.000 baulichen Anlagen verantwortlich, wie Universitätskliniken, Hochschulen, Justizgebäude und Polizeistationen, sowie 20.000 Kilometer Bundes- und Staatsstraßen sowie im Auftrag der Landkreise über 3.000 Kilometer Kreisstraßen. Bestandteil dieses Straßennetzes sind auch rund 11.600 Brücken, 46 Tunnel und über 6.000 Kilometer Radwege. Verpflichtende Quoten für grüne Baustoffe sind massive Eingriffe in die öffentliche Beschaffung, die zu Mehrkosten und Bürokratie führen werden“, warnt Bernreiter.
Ein praxisgerechtes EU-Vergaberecht spielt für die öffentliche Beschaffung eine zentrale Rolle, um schnell, kosteneffizient und klimaschonend bauen zu können. Die Kommission hat eine Reform des EU-Vergaberechts bis zum Sommer 2026 angekündigt, wo sich Bayern mit Verbesserungsvorschlägen umfangreich eingebracht hat. „Die EU muss endlich den Schwellenwert für europaweite Vergaben erhöhen, um schnellere und einfachere nationale Vergaben machen zu können. Die Vergabeverfahren selbst dürfen nicht mit zusätzlichen Kriterien und Quoten überfrachtet werden, die sie komplexer und rechtlich angreifbarer machen. Die Vorschriften müssen flexibler sein, wenn etwa Bauverträge geändert oder Auftragnehmer gewechselt werden. Bauherren müssen schnell Rechtssicherheit haben, ohne beim Verfahren wieder ganz auf Anfang gehen zu müssen“, erklärt Bernreiter.
Im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission ihr Wohnungspaket mit dem ersten EU-Plan für bezahlbares Wohnen vorgelegt. Minister Bernreiter: „Die EU hat keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau, verteuert aber mit immer neuen Vorgaben den Neubau und die Ertüchtigung von Bestandsgebäuden. Bevor die EU nun voreilig Quoten für grüne Baustoffe vorgibt, wäre vielmehr ein Sofort-Paket zur umfassenden Vereinfachung von EU-Vorschriften, die das Bauen wesentlich verteuern, erforderlich, nicht erst ab 2027. Diese übergriffige Politik aus Brüssel gegen die Bezahlbarkeit von Bauen und Wohnen, lehne ich als bayerischer Bauminister entschieden ab!“.
Foto: stmb.bayern