BRANDGEFAHR hoch: GRILLEN in der GRETLMÜHLE untersagt

Für das Naherholungsgebiet muss aktuell ein Grillverbot ausgesprochen werden

Ab sofort und bis auf Weiteres sind das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jegliches sonstige offene Feuer auf dem gesamten Gelände, also auch auf dem Grillplatz, verboten.

Durch das warme, niederschlagsarme Wetter sind Wiesen und Wälder inzwischen sehr trocken, sodass eine akute Waldbrandgefahr besteht. Dies zeigt auch der sogenannte Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdiensts, wonach für das Stadtgebiet Landshut mittlerweile Stufe vier von fünf (hohe Brandgefahr) erreicht ist.

Um Brände zu vermeiden, werden die Besucherinnen und Besucher eindringlich darum gebeten, sich strikt an diese Regelung zu halten und so die Gefahr möglichst gering zu halten. Wer gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Wenn das Verbot aufgehoben werden kann, wird dies erneut bekannt gegeben.

Foto: Screenshot

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