Gerlach: Mehr als 3.400 ANTRÄGE von KLINIKEN für LEISTUNGSGRUPPEN in Bayern 

Bayerns Gesundheitsministerin: Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern liegt voll im Zeitplan

Bayern liegt bei der Umsetzung der Krankenhausreform bestens in dem vorgesehenen Zeitplan. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Mittwoch hingewiesen. Gerlach sagte: „Die Klinikträger haben für 256 Standorte mehr als 3.400 Anträge auf Zuweisung von Leistungsgruppen eingereicht. Das Gesundheitsministerium hat die Anträge umgehend an den Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) weitergeleitet, damit genug Zeit für eine sorgfältige und sachdienliche Prüfung der Qualitätsvoraussetzungen zur Verfügung steht.“

Die Ministerin führte aus: „Bereits jetzt ist erkennbar, dass die meisten Anträge der Leistungsgruppen die allgemeine Basisversorgung betreffen. Auch die geburtshilflichen Leistungen sind in einer breiten Fläche beantragt. Das sind gute Anhaltspunkte dafür, dass eine flächendeckende Grundversorgung weiter gewährleistet bleibt. Aber auch bei den spezialisierten Leistungsgruppen liegen erfreulich viele Anträge vor.“

Gerlach betonte: „Auch im jetzigen Verfahrensstadium steht das Ministerium in engem Austausch mit dem MD Bayern, um frühzeitig mögliche Problemfelder zu identifizieren und gemeinsam zu lösen. So können wir sicherstellen, dass es nicht zu einem unnötig aufwendigen Verwaltungsverfahren kommt und die Zuweisung der Leistungsgruppen zum Vorteil der Krankenhäuser schon weit vor dem Wirksamwerden der Reform ab dem Jahr 2028 erfolgt.“

Gerlach erläuterte: „Durch umsichtige Vorbereitungen auf Verwaltungsebene, engen Kontakt mit den an der Gesundheitsversorgung Beteiligten und nicht zuletzt partnerschaftlichen Kontakt mit den Krankenhausträgern und dem MD Bayern ist es gelungen, dass wir deutlich vor den im Gesetz festgelegten Fristen sind. Auf der Basis der Prüfergebnisse des MD Bayern wird das Gesundheitsministerium voraussichtlich im Herbst die Leistungsgruppen an die Kliniken zuweisen. Gesetzlich vorgesehen ist dies bis Ende des Jahres.“

Die Ministerin erläuterte: „Unser konkreter Fahrplan lautet: Der MD Bayern prüft aktuell die Voraussetzungen für die von den Krankenhäusern beantragten Leistungsgruppen. Die Ergebnisse der MD-Prüfungen werden im Juli dieses Jahres erwartet. Auf deren Basis erfolgt dann eine umfassende Beurteilung der von den Kliniken gestellten Anträge durch das StMGP, unter anderem dazu, ob beziehungsweise inwieweit aus übergeordneten krankenhausplanerischen Gründen etwa durch die Bewilligung einer Ausnahme von negativen Gutachtenergebnissen des MD Bayern abgewichen werden soll. Dies ist ein im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung wichtiger Schritt, vor allem um drohende Versorgungslücken zu vermeiden. Auch für diese aufwendige Aufgabe haben wir uns bereits seit Bekanntwerden der Reform strukturell und konzeptionell sehr gut aufgestellt. Für eine sorgfältige Prüfung dieser Fragen bleibt dem Bayerischen Gesundheitsministerium im Herbst daher ausreichend Zeit, um bis zur gesetzlich festgelegten Frist am Ende des Jahres die abschließenden Zuteilungsentscheidungen vornehmen zu können.“

Gerlach bekräftigte: „Diese Zuweisung ist unsere Kernaufgabe als Planungsbehörde, mit der wir die Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes im Freistaat verantwortungsvoll steuern. Die skizzierten transparenten Schritte schaffen Planungssicherheit im Rahmen der Krankenhausreform. Ich bin zuversichtlich, dass die Transformation unter konstruktivem Zusammenwirken aller Beteiligten gelingen wird.“

Die Ministerin betonte: „Unser oberstes Ziel bei der Zuteilung der Leistungsgruppen ist die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden stationären Versorgung für die Menschen in Bayern. Wir stehen auch in der mehrjährigen Transformationsphase weiterhin an der Seite der Krankenhäuser und sorgen für eine bestmögliche, bürokratiearme und sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform. Das aber nicht erst seit heute.“

Gerlach bekräftigte: „Bayern nimmt seine Verantwortung für die Krankenhausplanung seit jeher sehr ernst. Diese ist online auch einsehbar. Die fast erreichte Krankenhausmilliarde für Klinikinvestitionen ist dafür ein gewichtiger Beleg – auch im Bundesländervergleich. Neben zahlreichen Gesprächen und enger Begleitung der Restrukturierungsvorhaben der Krankenhausträger unterstützen wir außerdem die Krankenhäuser durch den bereits im Oktober 2024 initiierten 7-Punkte-Plan, der unter anderem die Finanzierung regionaler Gutachten umfasst, in denen externe Experten insbesondere auch die wirtschaftlichen Auswirkungen möglicher Umstrukturierungen aufzeigen.“

Die Ministerin ergänzte: „Darüber hinaus enthält das Unterstützungsangebot das im Juni 2025 veröffentlichte bayernweite Gutachten zur Entwicklung der Patientenzahlen bis in das Jahr 2035. Diese Daten können für Strukturüberlegungen auf regionaler Ebene genutzt werden, stehen aber auch als Information allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zudem haben wir den Krankenhausträgern auch ein umfassendes digitales Tool zur Verfügung gestellt, das vielfältig und krankenhausindividuell genutzt werden kann und auch wird. Viele Krankenhausträger haben das Tool und die Ergebnisse der von Bayern finanzierten Strukturgutachten bei ihren Überlegungen verwendet, welche Leistungsgruppen sie bei der Planungsbehörde sinnvoll beantragen können.“

Gerlach sagte: „Die bayerischen Unterstützungsangebote werden zielführend und effektiv in den Transformationsprozess integriert. Aber auch hier gibt es keinen Stillstand: Das digitale Tool wird gerade mit neuen Daten zur demografischen Entwicklung und neuen Qualitätsdaten aktualisiert.“

Foto:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

 

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