Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach anlässlich der Tagung der bayerischen Krankenhausdirektoren und -direktorinnen
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einen verfehlten Sparkurs zu Lasten der Krankenhäuser vorgeworfen. Gerlach kritisierte am Mittwoch im Rahmen der Tagung der bayerischen Krankenhausdirektoren und -direktorinnen in Bad Wörishofen mit Blick auf den Beschluss des Bundeskabinetts zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): „Klingbeil weigert sich beharrlich, versicherungsfremde Leistungen hinreichend aus Steuermitteln zu finanzieren – obwohl dies zum Beispiel bei Bürgergeld-Empfängern überfällig wäre. Stattdessen sollen jetzt die Krankenhäuser trotz ihrer ohnehin schwierigen Lage zur Kasse gebeten werden. Das ist ein großer Fehler!“
Gerlach forderte: „Notwendig ist jetzt ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept, das die Belastungen zielgerichtet und generationengerecht verteilt. Zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sind dabei auch kurzfristig wirkende Schritte notwendig. So müssen endlich deutlich höhere Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen gezahlt werden. Denn die massiven Beitragssteigerungen der letzten Jahre dürfen sich nicht fortsetzen.“
Die Ministerin erläuterte: „Das Spar-Konzept der Bundesregierung für die Gesetzliche Krankenversicherung belastet vor allem die Krankenhäuser: Ihnen würde die vorgeschlagene Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei den Krankenhauserlösen im Jahr 2026 die Möglichkeit nehmen, in den Verhandlungen mit den Kassen das seit dem Jahr 2022 aufgelaufene strukturelle Defizit zumindest abzumildern. Bleibt aber diese Anpassung des sogenannten Landesbasisfallwertes aus, hat dies Konsequenzen auch für die Folgejahre: Dadurch würden den Krankenhäusern dauerhaft Mittel bei der Betriebskostenfinanzierung entzogen, die sie mit Blick auf den anstehenden Transformationsprozess dringend brauchen. Bayern wird sich deshalb dafür einsetzen, dass es im parlamentarischen Verfahren noch Korrekturen an dem Konzept der Bundesregierung gibt.“
Gerlach bezeichnete es zugleich als wichtigen Schritt, dass das Bundeskabinett am 8. Oktober endlich Korrekturen an der Krankenhausreform beschlossen hat. Sie betonte: „Auch wenn es hierzu ebenfalls weiterhin Nachbesserungsbedarf gibt, befindet sich Bayern bereits seit längerem in der Umsetzung der Reform.“
Die Ministerin erläuterte: „Bereits seit dem 1. September 2025 können die Kliniken auf der dafür vorgesehenen digitalen Plattform die Zuweisung von Leistungsgruppen beantragen. Damit die rechtzeitige Zuweisung der Leistungsgruppen garantiert ist, müssen die Anträge bis zum 30. November 2025 gestellt werden. Danach werden wir als Krankenhausplanungsbehörde den Medizinischen Dienst mit der Prüfung der Qualitätsvoraussetzungen beauftragen. Wenn die Prüfungen abgeschlossen sind, wird das Ministerium die Zuweisung der Leistungsgruppen vornehmen.“
Die Ministerin ergänzte: „Es ist kein Geheimnis, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle noch weitergehende Änderungen am KHVVG gewünscht hätten. So ist es beispielweise schade, dass sich die Bundes-SPD nicht zu längeren Ausnahmemöglichkeiten bei der Leistungsgruppenzuweisung durchringen konnte. Dennoch hat sich unser bayerischer Einsatz dahingehend gelohnt, dass die Länder nun mehr Spielraum bekommen.“
Gerlach betonte: „Der Kabinettsbeschluss sieht zwar nur auf drei Jahre befristete Ausnahmen vor. Diese stehen jedoch im eigenen Beurteilungsspielraum der Länder und sind damit gerade für Flächenländer wie Bayern ein echter – und hart erkämpfter – Gewinn.“
Gerlach fügte hinzu: „Auch an anderer Stelle setzt der Bund endlich einige zentrale Forderungen Bayerns und anderer Länder um und gestaltet die Krankenhausreform damit praxistauglicher. So greift der Bund den Vorschlag der Länder zur Fachklinikdefinition weitestgehend auf und eröffnet neben den bereits genannten verbesserten Ausnahmeregelungen auch umfangreichere Möglichkeiten, die Leistungsgruppenvoraussetzungen im Wege der Kooperation zwischen Krankenhäusern zu erfüllen.“
Die Ministerin ergänzte: „Fachkrankenhäuser sind eine wichtige Säule der flächendeckenden stationären Versorgung in Bayern. Daher war es besonders wichtig, dass der Bund durch die Neuregelegung die Möglichkeit eröffnet, die landesspezifischen Strukturen besser zu berücksichtigen. Die bisher vorgesehene Definition ging mit ihren starren Vorgaben an der Versorgungsrealität vorbei.“
Gerlach unterstrich: „Nachbesserungsbedarf gibt es hingegen beispielsweise bei der aktuellen Definition eines ‚Krankenhausstandortes‘. Der Bund hält mit dem Kabinettsentwurf weiter daran fest, dass ein Krankenhausstandort nur Gebäude umfassen kann, die nicht mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt sind. Diese starre Grenze hat sich bereits in der Vergangenheit als nicht praxistauglich erwiesen und muss überarbeitet werden.“
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention