EU genehmigt Entlastung kleiner Schlachtbetriebe
pm – Datum: 29.11.2023
Die EU-Kommission hat die vom Freistaat beschlossene Unterstützung der kleinen, regionalen Schlachtbetriebe genehmigt und damit die Anwendung der niedrigeren Fleischhygienegebühren möglich gemacht. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Das ist ein guter Tag für das regionale Fleischhandwerk. Jetzt haben wir grünes Licht für die Entlastung unserer kleinen Schlachtbetriebe. Ziel ist es, die regionale Vielfalt im Schlachtbereich in Bayern zu erhalten. Mit den neuen Schlachtgebühren werden Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe in Bayern beendet. Das ist ein wichtiges Signal für den ländlichen Raum. Eine gute Lebensmittelversorgung ist regional, nachhaltig und tierschutzgerecht. Kurze Wege gehen vor langen Lieferketten. Das ist gut für die Tiere und das Klima.“
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sagte: „Die Tierhaltung ist das Rückgrat unserer Landwirtschaft in Bayern und erzeugt hochwertige Lebensmittel. Sie braucht eine Zukunft. Mit den niedrigeren Gebühren leisten wir ganz konkrete Unterstützung. Gerade die kleinsten und kleinen Schlachtstätten sind wichtige Eckpfeiler unserer weitgehend noch intakten regionalen Schlachtstruktur, die bundesweit einmalig ist. Damit unterstützen wir die regionale Wertschöpfung, kurze Transportwege, dezentrale Versorgungsstrukturen und letztlich auch unsere Tierhalter und die Verbraucherinnen und Verbraucher im Freistaat. Denn gerade die Metzgerschlachtstätten sind wichtige Partner unserer Landwirte und Garanten für die gesicherte Versorgung mit qualitativ hochwertigen Fleisch- und Wurstwaren im ländlichen Raum.“
Die kleinen Schlachtbetriebe vor Ort stehen für Innovation, Tradition, Regionalität und Tierwohl. Über 1.500 der Betriebe in Bayern sind kleine Schlachtbetriebe, die von den Neuregelungen profitieren. Das entspricht rund 95 Prozent aller Schlachtbetriebe im Freistaat. Europarechtlich besteht die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Diese Fleischhygienegebühren wurden bisher aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier bezahlen, beispielsweise 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren. Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Das Gesetz zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren in Bayern ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Die reduzierten Gebühren dürfen jedoch erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung angewandt werden. Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird das neue Modell nach einem Jahr evaluiert.
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