Mindestlohn-Verstöße: Landshuter Zoll leitete 51 Verfahren gegen Firmen ein
IG BAU will höheren Kontrolldruck gegen Lohn-Preller in Landshut
Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Landshut hat im vergangenen Jahr 51 Ermittlungsverfahren für die Region eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 195.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.
Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Landshut insgesamt 48 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 540.000 Euro.
„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Vor allem auch auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. Es kommt allerdings darauf an, die ausfindig zu machen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sollte den Bau deshalb stärker ins Visier nehmen. Im vergangenen Jahr konnte die FKS im Hauptzollamtsbezirk Landshut lediglich 10 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen einleiten. Jede Kontrolle mehr erhöht die Chance, weitere Verstöße aufzudecken“, so David Tabach.
Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Niederbayern sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung von David Tabach, weitaus höher sein. „Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch in Landshut noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, so der Bezirksvorsitzende.