Beschwerdeausschuss bestätigte Entscheidungen des Wahlausschusses
LLL-Tierschutzpartei und Dr. Müller-Kroehling hatten gegen die entsprechenden Entscheidungen des Wahlausschusses der Stadt Landshut fristgerecht Beschwerden eingereicht. Diese wurden jedoch am Montag vom Beschwerdeausschuss der Regierung von Niederbayern jeweils einstimmig abgewiesen. Diese Entscheidung ist für die anstehende Kommunalwahl bindend.
Der parteilose Stadtrat und nicht zugelassene OB-Kandidat moniert fünf Versäumnisse seitens des städtischen Wahlamts:
– der Name des Listenpartners „Partei MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)“ war an mehreren Stellen unvollständig angegeben, der Begriff „Partei“ fehlte u.a. im Internet
– es waren irreführend für die Öffnungszeiten im Januar nur die zwei Tage 2.1. und 19.1. als Öffnungstage angegeben, obwohl der gesamte Zeitraum dazwischen gemeint war, siehe Fotos des falschen Aushangs, der auch der falschen Beschreibung im Internet entsprach (vor der von ihm bewirkten Korrektur)
– im Unterschriftenraum wurde nicht ausgehängt, dass jeder Wahlberechtigte zwei Unterschriften leisten kann (für einen Stadtratsvorschlag und einen OB-Vorschlag), sondern darauf bestanden, dies nur in jedem einzelnen Fall durch die wechselnden Bediensteten den Unterschriftsleistenden unbedingt nur mündlich weiterzugeben; was aber in mehreren ihm berichteten Fällen unterblieben war; ein Grund, warum, ein einfacher Aushang („Sie haben zwei Unterschriften“) nicht möglich war, wurde nicht angegeben
– entgegen den Vorgaben der amtlichen Vollzugsbekanntmachung wurden nicht die für größere Kommunen vorgeschriebenen mehreren Unterschriftsräumen eingerichtet,
– noch besonders gut für viele Leute im Rahmen ihrer allgemeinen Erledigungen erreichbare Räume (wie das Rathaus I)
– und auch keine für die entlegenen Stadtteile weitere Unterschriftsräume (z.B. Frauenberg/Auloh, Münchnerau), wie ebenfalls in der Vollzugsbekanntmachung verbindlich vorgesehen
Quelle der genannten Vorgaben: GLKrWBek 2021-I, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 24.10.2024, Az. B1-1367-3-37 (BayMBl. Nr. 534).
Keines dieser Argumente wurde in der Sitzung letztlich behandelt, sondern lediglich auf die deutlich nicht erreichte Zahl von Unterschriften verwiesen.
Müller-Kroehling verweist jedoch darauf, dass wenn die vorgenannten Punkte den Vorgaben der amtlichen Vollzugsbekanntmachung sowie vollumfänglich mit der gebotenen Klarheit und Transparenz umgesetzt worden, dem Listenbündnis die Erbringung von deutlich mehr Unterschriften zumindest deutlich einfacher möglich gewesen. Das Beispiel der „Jungen Union“ zeigt, dass speziell das Rathaus I sehr viel bessere Möglichkeiten bietet, Unterschriften bei der Altstadt besuchenden Wahlbürgern zu sammeln.
Auch die anderen Bewerber haben es nur mit immensem personellen Aufwand inclusive Bronchitis usw. leisten können, der uns als kleinster Liste mit zudem dem bei weitem größten Durchschnittsalter in der Eiseskälte während des Unterschriftenzeitraums schlicht nicht möglich war.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Stefan Müller-Kroehling
Stadtrat (parteilos)
-hjl-
Fotos: Müller-Kroehling privat