Berichtsantrag
Herr Oberbürgermeister möge zeitnah dem Stadtrat berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die neue Grundsteuerreform aufkommensneutral für die Landshuter Immobilieneigentümer ausgestaltet werden kann. Es wird ein neuer Grundsteuerhebesatz zu finden sein. Die Aufkommensneutralität ist wichtig, da die Grundsteuer üblicherweise auch auf die Mieter umgewälzt wird. Von einer Aufkommensneutralität profitieren daher nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter.
Begründung:
Die Grundsteuerreform hat dazu geführt, dass alle Immobilieneigentümer eine Neubewertung ihrer Immobilien bzw. ihres Grund und Bodens vornehmen mussten. Zwischenzeitlich sind bereits viele Bescheide über die sogenannten Grundsteueräquivalenzbeträge zum 01.01.2022 und auch schon zahlreiche Grundsteuer-Messbescheide zur Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 vom Finanzamt erlassen worden. Die neuen Grundsteuer-Daten werden nun von der Finanzbehörde an die Stadt Landshut übermittelt, damit diese die Daten auswertet und die sog. Grundsteuerbescheide erlässt. Aufgrund der Grundsteuerreform sind die Messbeträge zum Teil höher als früher. Es war von Anfang an das erklärte politische Ziel, dass es zu keiner Erhöhung der Grundsteuer kommen soll. Die Reform sollte aufkommensneutral sein. Die Stadt Landshut wird daher die übermittelten Daten auswerten und einen Vorschlag für einen neuen Hebesatz mit dem Ziel der Aufkommensneutralität dem Stadtrat unterbreiten.
Für die Fraktion:
gez.
Prof. Dr. Thomas Küffner – Fraktionsvorsitzender