GESUNDHEIT digital

So funktioniert die elektronische Patientenakte 

Landshut, 16.12.2024
Alle Versicherten erhalten ab 2025 von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Patientenakte (ePA), in der sie medizinische Dokumente digital ablegen und verwalten können. Daraus ergeben sich viele Vorteile, aber auch einige Fragen.

Wie komme ich zu meiner ePA?

Um eine ePA zu erhalten, musste man sich bisher aktiv anmelden. Dieser Aufwand fällt in Zukunft weg. Ab 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Anmeldung und stellen ihren Versicherten eine persönliche ePA zur Verfügung. Der Zugang wird so deutlich vereinfacht. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten dafür eine eigene kostenfreie App an, die man in den entsprechenden Stores im Internet herunterladen kann. Um diese Apps, wie zum Beispiel die AOK-Mein-Leben (AML)-App, nutzen zu können, ist ein Smartphone empfehlenswert mit Betriebssystemen ab Android-Version 8 oder iOS 15. Ältere Betriebssysteme sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr vorgesehen. Sobald die App auf dem Smartphone verfügbar ist, kann die Registrierung starten.

Wie funktioniert die Registrierung?

Für die Registrierung sieht die AOK wie auch andere gesetzlichen Krankenkassen eine Anmelde- bzw. Identifikations-App vor, die die Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch den Registrierungsvorgang führt. Ist dieser Prozess einmal durchlaufen, können die Versicherten dann in der Regel alle Online-Produkte ihrer Krankenkasse nutzen. Zur Anmeldung benötigt man seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit dazugehöriger PIN oder alternativ einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wer noch keine PIN zur eGK der AOK hat, kann diesen online anfordern unter www.aok.de/bayern/egkpinanfordern. Ein Nachweis der Identität über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post ist etwas aufwändiger, aber ebenfalls möglich. Um die Datensicherheit zu erhöhen, legen die Nutzerinnen und Nutzer zudem ihre digitale Identität mit der sogenannte GesundheitsID fest. Dazu gibt man zwei Mal einen selbstgewählten identischen sechsstelligen Zahlencode ein. Mit der GesundheitsID können sich Versicherte unverwechselbar online ausweisen.

Wird es Pflicht, die ePA zu nutzen?

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Versicherte können auch in Zukunft selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsversorgung mit der ePA digital unterstützen und optimieren wollen. Wer sich gegen die Erstellung seiner ePA entscheidet, muss grundsätzlich keine Einbußen in der Qualität seiner medizinischen Versorgung befürchten. Es kann aber sein, dass ohne die ePA wichtige Informationen über frühere Behandlungen, Diagnosen oder mögliche Allergien nicht so schnell verfügbar sind. Das könnte in einem Notfall zu Verzögerungen führen.

Muss ich bis nächstes Jahr auf die ePA warten?

Wer jetzt schon testen will, wie die ePA funktioniert, kann sich bereits heute beispielsweise die AOK-Mein-Leben-App in den App-Stores herunterladen. So kann man die aktuelle Version der ePA schon jetzt ausprobieren, muss aber im Januar einige Schritte durchführen, um die gespeicherten Daten auf die neue „ePA für Alle“ umzuziehen. Die App führt durch den Prozess, nachdem man das entsprechende Update durchgeführt hat. Wer sich den Datenumzug ersparen will, sollte warten, bis im Laufe des Januars die ePA automatisch für alle Versicherten angelegt wird.

Für weitere Fragen rund um das Thema ePA hat die AOK Bayern für ihre Versicherten einen Beratungsservice eingerichtet, per Telefon unter 089 74265 503403 oder per E-Mail über epa@service.by.aok.de. Weitere Informationen zur ePA gibt es auch online unter www.aok.de/bayern/epainfos.

 

Foto: AOK Bayern

 

 

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