Landshut: GEWERKSCHAFT NGG ruft zur Gründung von BETRIEBSRÄTEN auf

In vielen der 2.060 Betriebe in Landshut haben Beschäftigte keine Mitsprache

Im Betrieb braucht es jemanden, der dem Arbeitgeber auf die Finger schaut: In Landshut arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur rund 45.680 Beschäftigte in rund 2.060 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten in Landshut haben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jeder fehlende Betriebsrat eine vertane Chance“, sagt Kurt Haberl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über Überstundenkonten bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich um gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Und genauso darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden“, sagt Haberl. Ein Betriebsrat sei das „Sprachrohr der Belegschaft gegenüber dem Chef“, so der Geschäftsführer der NGG Niederbayern.

Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen in Landshut spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Dazu zähle etwa das Abrücken von der täglichen Höchstarbeitszeit, das Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung in vielen Betrieben in Landshut haben werde, so die NGG Niederbayern.

„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Kurt Haberl. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.

Die NGG Niederbayern appelliert daher an die Beschäftigten der Unternehmen in Landshut, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Haberl.

Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Niederbayern bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an:
region.niederbayern@ngg.net oder (0871) 14 3 42-0.

Foto: NGG

 

weitere Beiträge