Start für Jahresbauprogramm 2027 – Minister Bernreiter: „Förderung weiterentwickelt, um so viele Wohnungen wie möglich zu schaffen!“
Höchste Priorität und weniger Vorschriften für Wohnungsbau
Neue Förderregeln ab 2027
Minister Bernreiter: „Machen Wohnraumförderung einfacher und übersichtlicher!“
Die staatliche Wohnraumförderung ist ein Erfolgsmodell – und das soll sie bleiben. Dafür bekommt sie nun einen neuen Rahmen: Ab nächstem Jahr wird die Wohnraumförderung als Jahresbauprogramm aufgesetzt. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, der dazu im Ministerrat berichtet hat: „Wir drücken beim Wohnungsbau auf Vollgas! Wir haben den Bayerischen Bauturbo auf den Weg gebracht und damit das Bauen im Bestand erleichtert. Beim Gebäudetyp-e ist Bayern bundesweit Vorreiter. Mit mehr Digitalisierung beschleunigen wir die Genehmigungen massiv. Parallel vereinfachen wir nun die Förderbedingungen für die Wirtschaft! Im Doppelhaushalt für 2026 und 2027 haben wir insgesamt 3,6 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Dieses Geld wollen wir maximal effizient einsetzen, um so viel Wohnraum wie möglich in ganz Bayern zu schaffen. Das erreichen wir mit unserem neuen Jahresbauprogramm: Wir gestalten unsere Förderbedingungen neu, vereinfachen die Richtlinien für die Förderung, verzichten auf zusätzliche technische Anforderungen und schaffen größtmögliche Planungssicherheit für die Bau- und Wohnungswirtschaft!“
Der Bayerische Bauturbo, der jetzt dem Landtag zugeleitet wird, beinhaltet Erleichterungen für den Umbau von Bestandsgebäuden und fördert den Wohnungsbau. Zusätzlich hat der Ministerrat die Digitalnovelle für die Verbandsanhörung freigegeben. Sie enthält die für das Jahr 2027 geplante komplette Umstellung auf digitale Bauanträge und nimmt Formvorschriften wo möglich zurück. Minister Bernreiter: „Wir digitalisieren unser Bauordnungsrecht konsequent. Fast alle Bauherren in Bayern können den Service des digitalen Bauantrags schon jetzt nutzen. Der Erfolg gibt uns recht: Bereits jetzt werden 6.000 Vorgänge im Monat digital eingereicht. Das beschleunigt immens!“
Übergreifendes Ziel ist es, mehr Wohnraum zu schaffen, die dafür vorhandenen Mittel weiter bestmöglich einzusetzen und für Planungssicherheit zu sorgen. Seit vielen Jahren leistet die staatliche Wohnraumförderung einen ganz wesentlichen Beitrag für bezahlbaren Wohnraum im ganzen Freistaat. Ab nächstem Jahr wird sie als geschlossenes Jahresbauprogramm abgewickelt. Für das Jahresbauprogramm 2027 sind 1,15 Milliarden Euro für die Mietwohnraumförderung und Junges Wohnen vorgesehen.
Ab sofort und noch bis Mitte Oktober können sich Bau- und Projektträger bei den Bewilligungsstellen der Regierungen und der Städte München, Nürnberg und Augsburg um eine Förderung bewerben. Die Projekte werden anhand verschiedener Kriterien gewichtet, etwa dem örtlichen Wohnungsangebot und -bedarf, Verpflichtungen aus kommunalen Festlegungen zur sozialgerechten Bodennutzung, dem Projektfortschritt oder der Effizienz. Die Projekte des Jahresbauprogramms 2027 werden noch heuer im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgewählt.
Bauminister Bernreiter: „Mit dem Jahresbauprogramm setzen wir unsere Wohnraumförderung neu auf. Damit können wir die Mittel besser steuern und haben bayernweit einen genaueren Überblick. Wir wollen so viel Wohnraum wie möglich schaffen. Deswegen gestalten wir gleichzeitig die Förderbedingungen neu, das heißt: Wir vereinfachen bestehende Komponenten und schaffen neue Möglichkeiten für kommunale Unternehmen!“
Dazu werden verschiedene Förderrichtlinien zusammengefasst. Ergebnis ist eine gemeinsame Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern. Auf ergänzende technische Anforderungen wird schon jetzt weitestgehend verzichtet. Auch die zwingende Barrierefreiheit entfällt.
„Wer Wohnraum bauen will, soll sich nach dem konkreten Bedarf vor Ort richten können“, so Minister Bernreiter. „Weniger Vorgaben, mehr Flexibilität! So kommen wir schneller voran und auch die Baukosten sinken.“
Die Eigenwohnraumförderung nach dem bisherigen Zinsverbilligungsprogramm und die Förderung von Anpassungen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung bleiben erhalten.
Mehr Informationen und die Bewerbungsformulare zum neuen Jahresbauprogramm gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Foto: stmb.bayern