Oberbürgermeister Dr. Thomas Haslinger und Rechtsreferentin Claudia Kerschbaumer haben Ende August die JVA Landshut besucht und sich mit Anstaltsleiter Andreas Stoiber ausgetauscht.
Mehr dazu in nachfolgender gemeinsamer Pressemitteilung von Stadt und JVA, um deren Veröffentlichung wir herzlich bitten.
Folgende Informationen der JVA dürfen wir Ihnen ebenfalls übermitteln:
- Eingeweiht wurden die Justizvollzugsanstalt und die Jugendarrestanstalt am 21. April 2008. Der Bezug der Justizvollzugsanstalt erfolgte im Mai 2008 und wurde am 31. Mai 2008 beendet.
- Die Justizvollzugsanstalt Landshut verfügt über 451 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, die derzeit auch voll belegt sind.
- Derzeit ist die Jugendarrestanstalt nicht belegt (vorübergehende Sommerschließung).
- Die JVA Landshut ist für erwachsene männliche Strafgefangene und für männliche Untersuchungsgefangene zuständig.
- Nach dem Vollstreckungsplan werden in der JVA Landshut Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren (Erstvollzug) und Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren (Regelvollzug) vollstreckt. Abweichungen vom Vollstreckungsplan sind möglich, sodass auch höhere Freiheitsstrafen vollstreckt werden können.
- Erstvollzug: Strafgefangene, die vor der aktuellen Inhaftierung noch keine oder nur einmal weniger als drei Monate Freiheitsstrafe verbüßt haben
- Regelvollzug: Alle anderen Strafgefangenen
- Listung der häufigsten Deliktgruppen:
- 1. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- 2. Diebstahl und Unterschlagung
- 3. Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz
- 4. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- 5. Raub und Erpressung