BAYERN hat keine LÖSUNG für den FLÄCHENFRASS

Trotz Gerichtsurteil will der Freistaat im Bundesrat eine Verlängerung des Beschleunigungsparagrafen 13b erreichen

Obwohl im Sommer ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Gesetz der Bundesregierung zum beschleunigten Bauen als nicht mit EU-Recht vereinbar sah, will Bayern mit einem Antrag im Bundesrat erreichen, dass bis Ende 2028 in großem Umfang auf der grünen Wiese gebaut werden kann.

„Mit diesem Antrag lässt Bayern jegliche ernsthaften Bemühungen zum Flächensparen vermissen. Der Flächenfraß im Freistaat ist seit Jahren konstant hoch und mit dieser Initiative wird er weiter angeheizt“, kritisiert LBV-Geschäftsführer Helmut Beran die Pläne der Staatsregierung. Das Gerichtsurteil hatte die fehlende Umweltprüfung bemängelt und hatte damit erhebliche Auswirkungen für die Kommunen in Bayern. Denn Bebauungspläne, die nach dem „Beschleunigunsgparagrafen“ 13b des Baugesetzbuches innerhalb des letzten Jahres beschlossen wurden, sind unwirksam. Laufende Vorhaben müssen in ein Regelverfahren geändert werden.

Bisher ist der Paragraf 13b befristet und würde Ende 2024 auslaufen. Sollte der Antrag der Staatsregierung von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, könnten Neubaugebiete am Ortsrand mindestens noch fünf weitere Jahre bis 31. Dezember 2028 beschleunigt ausgewiesen werden. „Mit diesem Bundesrats-Antrag zeigt die Staatsregierung, dass sie kein ernsthaftes Interesse hat, aktiv gegen den Flächenfraß vorzugehen. Stattdessen greift die Staatsregierung im Koalitionsvertrag zu Rechentricks, um den wirklichen Flächenverbrauch zukünftig kleinzurechnen,“ kritisiert Helmut Beran.

Der LBV sieht den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches äußerst umstritten. Denn neben der fehlenden Umweltprüfung entfällt bei diesen Verfahren insbesondere die Verpflichtung zu einem naturschutzfachlichen Ausgleich des Eingriffs. „Geht es nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll weiterhin die gesetzliche Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt bleiben und die Öffentlichkeit nur noch einmal im Verfahren beteiligt werden“, so der LBV-Geschäftsführer. Die Umweltprüfung hingegen muss aufgrund des Gerichtsurteils nun nach einem Regelverfahren erfolgen.

Gegen den Antrag der Bayerischen Staatsregierung spricht außerdem eine Studie des Umweltbundesamtes von 2020, die belegt, dass der „Beschleunigungsparagraf“ das Ziel der Schaffung von Wohnraum klar verfehlt hat. Die Studienergebnisse zeigen, dass Ballungsräume durch den Paragrafen 13b nicht entlastet wurden, dafür aber vor allem in ländlichen Gemeinden unter 5.000 Einwohnern in großem Umfang von der Beschleunigung Gebrauch gemacht wurde. Die Folge: flächenintensive Einfamiliensiedlungen auf der grünen Wiese. „Dieses Gesetz ist nachweislich ein Flächenfraß-Booster, der Natur und Landschaft zerstört und keinen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot liefert“, sagt Beran.

 

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