BESCHEID zu GRUNDDSTEUER und STRAßENREINIGUNGSGEBÜHREN werden verschickt

Grundstückseigentümer erhalten im Januar Post von der Stadt zur Neuberechnung

Das Stadtsteueramt verschickt in den kommenden Tagen einen Bescheid zur Grundsteuer sowie zur Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren. Notwendig machen dies die seit diesem Jahr geltende Grundsteuerreform sowie im Fall der Reinigungsgebühren allgemeine Kostensteigerungen.

Vor rund drei Jahren hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Es regelt ab Januar 2025 die Berechnung der Grundsteuer neu. Ziel der Reform ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Ermittlung der Grundsteuer künftig einfacher nachvollziehen können. Unter dem Grundsatz der Aufkommensneutralität (die Einnahmen für die Stadt bleiben gleich den bisherigen) wurde der Hebesätz für die Grundsteuer A, welche für Betriebe mit Land- und Forstwirtschaft gilt, leicht auf 295 Prozent gesenkt (bisher 300 Prozent). Für die Grundsteuer B, die alle sonstigen Grundvermögen wie Wohngebäude, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien betrifft, wurde ein Hebesatz in Höhe von 483 Prozent (bisher 430 Prozent) festgesetzt.

Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer geht aus dem individuellen Bescheid hervor. Die Stadt wird ab 8. Januar rund 30.500 Abgabenbescheide verschicken. Grundlage für die Bescheide sind die von den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt gemachten Angaben, der Grundsteuermessbetrag sowie der neu festgelegte Hebesatz. Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Stadt-Website unter www.landshut.de/grundsteuer zu finden.

Gemeinsam mit der Grundsteuer geht auch die Änderung zur Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren im Grundabgabenbescheid zu. Der neue Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2025 bis 2028. Ab 1. Januar 2025 gelten damit folgende Jahresgebühren je Meter Straßenfrontlänge für die Straßenreinigung: Bei der Reinigungsklasse 1.1 (14-tägige Reinigung) erhöht sich der Betrag auf 1,31 Euro (bisher: 0,98 Euro). Die Reinigungsklasse 1.2 (wöchentliche Reinigung) kostet künftig 2,76 Euro (bisher: 2,07 Euro). Für Reinigungsklasse 2 (zwei Reinigungen pro Woche) werden ab Januar 5,43 Euro (bisher: 4,07 Euro) erhoben. Die neuen Gebühr für Reinigungsklasse 3 (drei Reinigungen pro Woche) beträgt 10,38 Euro (bisher: 7,96 Euro), für Reinigungsklasse 4 (ab vier Reinigungen pro Woche): 12,56 Euro (bisher: 9,84 Euro).

Die Änderungen wurden vom Stadtrat in den jeweiligen Plenarsitzungen Ende des vergangenen Jahres verabschiedet.

 

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Archiv DIESUNDDAS/hjl

 

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