Erste Gremiensitzung im neuen Landratsamt Landshut behandelte die Angelegenheiten von LAKUBAU
Ende September hat der Umzug begonnen, der erste Öffnungstag am 6. Oktober – der Betrieb der Landkreis-Verwaltung am neuen Standort nimmt immer mehr Fahrt auf. Die erste, wenn auch nichtöffentliche, Gremiensitzung im Großen Sitzungssaal des neuen Landratsamtes, gebührte dem Verwaltungsrat von LAKUBAU – dem Kommunalunternehmen des Landkreises, das dieses Großprojekt auf die Beine gestellt und durchgeführt hat.
Landrat Peter Dreier gab den Gremienmitgliedern einen kurzen Rückblick auf die vielen Ereignisse der vergangenen Monate. Der Umzug des Landratsamtes von Landshut-Achdorf und den verschiedenen Außenstellen in das neue Gebäude in Essenbach ist reibungslos verlaufen, innerhalb einer Woche wurden mehrere tausende Umzugskisten, umfangreiche Ausstattung und zahlreiche Möbelstücke durch ein Transport- und Logistikunternehmen an den neuen Standort gebracht. „Auch unsere IT hat beste Arbeit geleistet – unsere Mitarbeiter konnten einfach ihre Laptops an den neuen Arbeitsplätzen anstecken und weiterarbeiten.“ Dabei berichtete Dreier, dass er bereits jetzt viel Zuspruch und Anerkennung aus anderen Landkreisen erhalten – „es war eine zukunftsweisende und auch weise Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt.“
Der LAKUBAU-Vorstandsvorsitzende Thomas Stöckl ging noch weiter ins Detail ein. Es seien zwar noch nicht alle Gewerke final abgenommen, und es müsse sich noch einiges einspielen, was sich im laufenden Betrieb gezeigt habe: „Aber wir haben die Möglichkeiten, noch nachzujustieren, können aber parallel wunderbar hier arbeiten.“
Das Kommunalunternehmen LAKUBAU wurde ursprünglich gegründet, um das neue Landratsamt zu bauen. Das Gebäude wird hier weiter betrieben, der Landkreis Landshut agiert als Mieter. Dennoch wagte Stöckl einen Blick in die Zukunft und steckte weitere mögliche Tätigkeitsfelder für das Kommunalunternehmen ab. So wäre es eine Option, dass der Landkreis Landshut LAKUBAU als Generalunternehmer für den Bau einer Hauswirtschaftsschule und weiterer Bauvorhaben beauftragt, sofern die Kreisgremien ihr Einverständnis geben.