Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nun digital möglich
Wer in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden. Das Verfahren kann nun auch online beantragt werden. Der neue Service ist, auch mobil, jederzeit unter www.landshut.de/einbuergerung abrufbar.
Durch die Digitalisierung entwickelt sich die Verwaltung als moderne Dienstleistungsbehörde für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landshut weiter. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen. Ein Ausländer, dessen Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind, und der sich seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland aufhält, sowie weitere Voraussetzungen erfüllt, wird auf seinen Antrag hin eingebürgert.
Voraussetzung für die Nutzung des neuen Online-Angebots ist die sogenannte BayernID. Wer sich einmalig registriert, kann dieses Bürgerkonto für alle Online-Dienste nutzen, unabhängig von der Behörde. Auf der Website des Bayernportals unter www.bayernportal.de steht zudem ein „Quick-Check“ zur Einbürgerung zur Verfügung. Damit kann eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchgeführt werden. Dort sind auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen sowie Kosten und Rechtsgrundlagen zu finden. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung aller Voraussetzungen.
Neben dem Online-Antrag besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeitsbehörde, Rathaus 2, Luitpoldstraße 29, aufzusuchen beziehungsweise einen Termin zu vereinbaren. Sie berät in Fragen des Erwerbs, Verlusts sowie Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit.