GEWERKSCHAFT macht flexible ARBEITSZEITEN im GASTGEWERBE möglich

München, den 18.02.2025

Im Arbeitszeitgesetz ist der Achtstundentag festgeschrieben.

Der Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 bzw. 45 Minuten findet sich dort genauso, wie die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Das sind wichtige Regelungen zum Schutz der Beschäftigten.

Für die Gastronomie und Hotellerie würde das nicht reichen, sagt der Branchenverband DEHOGA und fordert vehement vom Gesetzgeber und der künftigen Regierung das Arbeitsgesetz zu lockern und bis zu 10 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche arbeiten zu können. Jedoch kennt der DEHOGA offenbar seine eigenen Tarifverträge nicht. Mit der Gewerkschaft NGG hat der DEHOGA im Manteltarifvertrag gegelt, dass bereits seit 19 Jahren täglich bis zu 10 Stunden und im Monat bis zu 208 Stunden gearbeitet werden darf. Im Tarifvertrag steht: Aus betrieblichen Gründen, insbesondere bei schwankendem Geschäftsverlauf kann flexibel gearbeitet werden.

Wir wissen, dass es im Gastgewerbe eine gewisse Flexibilität geben muss, genau deshalb haben wir für die Branche sehr flexible Regelungen zur Arbeitszeit vereinbart. Mit unseren Tarifverträgen sind flexible Arbeitszeiten im Gastgewerbe längst möglich. Wir haben darin Arbeitszeiten geregelt, die volle Flexibilität bei der Arbeitszeit erlauben, jedoch auch die Bedürfnisse der Beschäftigten und den Gesundheitsschutz fest im Blick haben.“ so Mustafa Öz, Verhandlungsführer und Landesbezirksvorsitzender der NGG Bayern.

Flexibilität darf nicht auf Kosten des Gesundheitsschutzes gehen. Längere Arbeitszeiten erhöhen das Risiko für Burnout, Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Erschöpfung. Außerdem sinkt nach acht Stunden Arbeitszeit die Effektivität erheblich. Ermüdung und Konzentrationsmangel erhöhen die Unfallgefahr und mindern die Arbeitsqualität.

„Die Forderungen des DEHOGA Bayern nach Aufweichung der Arbeitszeitregelungen sind unverständlich. Es scheint, als wolle man sich nicht an bestehende Tarifverträge zur Arbeitszeit und oder auch Bezahlung halten.“ sagt Mustafa Öz. „Wir haben dem Wirtschaftsminister Aiwanger und der Arbeitsministerin Scharf in persönlichen Gesprächen den Tarifvertrag zur Arbeitszeit vorgestellt und die Inhalte erläutert. Statt über die Aufweichung von Arbeitsschutzregelungen zu diskutieren, sollten wir Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen zu stärken.“ so Öz abschließend.

 

Foto:
Pixabay/Mosiunterwegs

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