GRÜNE warnen vor EINSTIEG in Privatisierung von WASSER

Christoph Rabl: „Öffentliche Wasserversorgung muss in kommunalen Händen bleiben!

Zweieinhalb Jahre nach dem gescheiterten Versuch, die kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern durch Änderungen im Landesentwicklungsplan auszuhebeln, steht die kommunale Hoheit über die öffentliche Wasserversorgung erneut auf dem Spiel. Die CSU/FW-Regierung hat in der Begründung ihrer Novelle des Bayerischen Wassergesetzes die Definition der „öffentlichen Trinkwasserversorgung“ so erweitert, dass auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa Getränkekonzerne – unter den Begriff fallen könnten. Dies könnte den privilegierten Zugang zu Grundwasser für kommerzielle Akteure ebnen und die kommunale Hoheit über die Wasserversorgung untergraben.

Diese geänderte Formulierung im Gesetzentwurf klassifiziert die „Zurverfügungstellung von Flaschenwasser“ als Teil der öffentlichen Versorgung – eine gefährliche Verwässerung des Begriffs, die Privatisierungsbestrebungen den Weg ebnen soll. Stadtrat Christoph Rabl kritisiert die Novelle scharf. „Die leitungsgebundene, dauerhafte Versorgung mit Trinkwasser ist eine grundgesetzlich geschützte Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie darf nicht zur Spielwiese für Konzerne werden, die mit einem öffentlichen Gut Profite erwirtschaften wollen.“ Die Bayerische Verfassung (Art. 83 Abs. 1) stütze diese Position eindeutig: Die Wasserversorgung sei eine gemeindliche Pflichtaufgabe, die nicht an private Akteure delegiert werden dürfe.

Die Folgen der geplanten Änderung sind aktuell nicht absehbar:

Unklar bleibt, wie der Vollzug des Wasserrechts künftig gestaltet werden soll und welche rechtlichen Grauzonen für Kommunen entstehen. Die Fraktion der Grünen beantragt daher mit einem Dringlichkeits-Antrag zum Plenum am 12. Dezember, sich eindeutig gegen die Novelle zu stellen und mit einer Resolution die Bayerische Staatsregierung aufzufordern, die öffentliche Wasserversorgung unverändert zu schützen. Stadträtin Hedwig Borgmann betont: „Die geplante Gesetzesänderung gefährdet in dieser Form unsere kommunale Souveränität und muss zurückgenommen werden.“

Foto: Rabl priv.

 

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