MINISTERRAT beschließt umfassende NOVELLE des Bayerischen WASSERGESETZES

Jakob: Kostbare Ressource Grundwasser für kommende Generationen geschützt

München. Der Ministerrat hat heute eine umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen. Mit dem Beschluss macht er den Weg für die Einführung eines sogenannten „Wassercents“ frei, erleichtert den Hochwasserschutz, stärkt die Trinkwasserversorgung weiter und vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt wasserrechtliche Verfahren. „Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wird ein Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser eingeführt. Dass das Bayerische Kabinett den von den Regierungsfraktionen in Zusammenarbeit mit zahlreichen Verbänden vorgelegte Entwurf unterstützt, zeigt die Handlungsfähigkeit der Bayernkoalition“, erklärt Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Die umweltpolitische Sprecherin Marina Jakob ergänzt: „Mit der Novelle gehen wir einen wichtigen Schritt, die kostbare Ressource Grundwasser für kommende Generationen zu schützen. Die Höhe der Abgabe liegt im Cent-Bereich pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Für alle Wasserentnehmenden gilt bei Brunnen ein Freibetrag von 5.000 Kubikmeter pro Jahr. Das bedeutet: Man zahlt erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt.“ Wichtig sei der FREIE WÄHLER-Fraktion gewesen, dass die Berechnung der Wasserentnahmen niedrigschwellig und unbürokratisch vonstattengeht: „Wir wollen Bürokratie im Freistaat abbauen. Ich bin daher sehr froh, dass es uns gelungen ist, dass die Abgabe einfach, digital und nachhaltig erfolgen wird“, so Jakob. Und weiter: „Die Einnahmen aus dem Wassercent fließen nicht in den allgemeinen Haushalt des Staates, sondern werden zweckgebunden ausschließlich für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.“

Streibl erklärt, dass zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zudem gesetzlich festgelegt werde, dass eine Wasserentnahme zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen habe. Außerdem solle es im Bereich des Hochwasserschutzes weitere Verbesserungen geben. „Damit der Hochwasserschutz bei jeglichen Planungen mehr Beachtung findet, soll diesem Thema ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Das bedeutet, dass die Hochwasservorsorge bei allen Entscheidungen als vorrangiger Belang in Abwägungsentscheidungen eingeht. Daneben sollen wasserrechtliche Verfahren weiter beschleunigt und digitalisiert werden. Insbesondere wird die bayernweite Einführung eines digitalen Wasserbuchs den Verwaltungsvollzug erleichtern“, so Streibl abschließend.

Foto: FREIE WÄHLER Fraktion

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