Becker: „Staatsaufträge an Unternehmen ohne Tariftreue verstoßen gegen die Verfassung!“
Die bayerische ÖDP unterstützt nachdrücklich die Forderung der Katholischen Arbeitsnehmerbewegung (KAB) an die CSU nach einem längst überfälligen Tariftreuegesetz in Bayern. Mit der entsprechenden Gesetzesinitiative des Arbeitsministers auf Bundesebene drohe Bayern nun zusammen mit Sachsen in Deutschland bald alleine ohne ein solches Gesetz dazustehen. „Das bayerische Steuergelder seit Jahrzehnten an Unternehmen fließen dürfen, die nicht zumindest nach Tarif bezahlen, ist ein handfester Skandal. Die CSU trägt dafür die Verantwortung. Ein Gesetz zur Tariftreue würde bei staatlichen Aufträgen einen wirksamen Schutz der arbeitenden Bevölkerung vor Lohndumping bedeuten“, empört sich ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker und sieht darin sogar einen Vorstoß gegen die Bayerische Verfassung.
Verstoß gegen die Bayerische Verfassung
Der KAB-Landespräses Michael Wagner berufe sich in seinem Appell an die CSU völlig zurecht auf das „Christlich“ im Parteinamen, aus dem eben auch eine Verpflichtung erwachse. Die ÖDP teilt diese Ansicht, sieht aber auch einen gravierenden Verstoß gegen die Bayerische Verfassung. „Im Artikel 168 der Bayerischen Verfassung steht ein Satz, der gar nicht oft genug zitiert werden kann: Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt“, so Becker. Tariflöhne, die von den Sozialpartnern ausgehandelt würden, garantierten, dass dieser wichtige Verfassungsartikel eingehalten würde. Wer sich locker darüber hinwegsetze, handele grob fahrlässig. Darüber hinaus sei es irgendwie „bezeichnend“, dass Bayern und Sachsen, die Tariftreue-Blockierer, seit Jahrzehnten von Parteien mit einem „C“ im Namen regiert würden.
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ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker
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