„Der Amtsschimmel wiehert vielmehr in der Staatsverwaltung und da traut sich Söder nicht ran!“
Das von Ministerpräsident Söder angekündigte „Modernisierungsgesetz Bayern Update“ ist nach Ansicht der bayerischen ÖDP ein Ablenkungsmanöver: „Söder kündigt Entbürokratisierung an und weil die CSU auf dem Gebiet noch nie geliefert hat, packt er die Streichung lokaler Grünflächensatzungen gleich dazu“, kritisieren die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff.
„Jetzt updaten wir mal Herrn Dr. Söder: Bürokratisierung entsteht gar nicht dadurch, dass Gemeinden selbst entscheiden, wieviel Grünflächen sie haben wollen. Der Amtsschimmel wiehert vielmehr beim Gesetzesvollzug durch die Staatsverwaltung. Das einzudämmen, wäre Söders Aufgabe. Genau da traut sich der Ministerpräsident aber nicht ran. Und weil das keiner merken soll, zeigt er auf die Grünflächensatzungen von Städten und Gemeinden“, so Becker und Ruff.
Die ÖDP will in den nächsten Wochen mit ihren kommunalen Mandatsträgern dagegen mobilisieren, dass die Bayerische Staatsregierung die Rechte der Kommunen zum Erlass örtlicher Bauvorschriften beschneiden will. Im Rahmen der Verbändeanhörung haben die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff bereits eine rechtsgutachterliche Stellungnahme bei der Staatskanzlei eingereicht.
Tobias Ruff: „Erst 2021 hat Bayern in Art. 81 BayBO eine Rechtsgrundlage eingefügt, damit Kommunen Schottergärten rechtssicher verbieten sowie eine klimawandel- und artenschutzgerechte Begrünung von Vorgärten vorschreiben können. Die zunehmende Ausbreitung von Schottergärten ist nicht nur kontraproduktiv für den Artenschutz und im Hinblick auf das Ortsbild fragwürdig, sondern sie ist vor allem in Zeiten des Klimawandels sogar eine Gefahr für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Schottergärten heizen sich unter Sonneneinstrahlung auf 60 Grad Celsius auf und behindern sowohl die kühlende Wasserverdunstung der Vegetation bei Hitze als auch die Wasserversickerung bei Starkregen ganz erheblich.“
Agnes Becker ergänzt: „Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Einfriedungshecken in den Gärten anordnen dürfen. Gerade in Städten leistet eine klug auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Begrünung auch einen wichtigen Beitrag zu Verbesserung der Luftqualität und Verminderung von Schallreflexionen.“
Agnes Becker und Tobias Ruff hoffen, dass der Bayerische Landtag während des Gesetzgebungsverfahrens die Streichung von Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 und 7 im Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung noch verhindert. Schließlich haben auch die Präsidenten von Städte- und Gemeindetag Brandl und Pannermayr (beide CSU) im Rahmen der Anhörung gegen diese Beschneidung sinnvoller kommunaler Rechte protestiert.