Riskante Flucht vor Polizeikontrolle
GÜNDLKOFEN. Am Freitag, den 13.03.2026, gegen 17:00 Uhr sollten im Bereich der Hauptstraße zwei motorisierte Zweiräder einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Dieser Kontrolle entzogen sich die beiden männlichen Fahrer durch eine rasante und gewagte Flucht über die Schulstraße in ein Waldgebiet, mit Fahrtrichtung Zeilerberg. Auf einem dortigen Forstweg kam den beiden Fahrzeugführern eine Dame mit ihrem angeleinten Hund entgegen. An der Spaziergängerin fuhren die beiden Flüchtenden ebenso mit hoher Geschwindigkeit vorbei und nahmen dadurch auch eine Gefährdung der Frau und ihres Hundes in Kauf. Nachdem die jungen Männer dem ihnen folgenden Polizeifahrzeug kurzfristig entkamen, konnte einer der Fahrer im weiteren Verlauf der Ermittlungen an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Eine Überprüfung des von ihm geführten Fahrzeugs ergab, dass an diesem ein schwarzes Versicherungskennzeichen aus dem abgelaufenen Versicherungsjahr 2023 angebracht worden war um über eine ordnungsgemäße Zulassung zu täuschen. Tatsächlich war das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert und hätte aufgrund seiner Leistung auch als Kraftrad versteuert werden müssen. Außerdem war der 18-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse A. Auch das zweite, geflüchtete Leichtkraftrad wurde an der Halteranschrift des 18-jährigen angetroffen, jedoch ohne Fahrzeugführer. Aufgrund der bisherigen, polizeilichen Ermittlungen ergibt sich aber bereits ein Tatverdacht gegen einen benachbarten Freund des vorgenannten 18-jährigen Fahrers, welcher zugleich ebenfalls Halter des Leichtkraftrades ist. Gegen beide, deutsche Fahrzeugführer wird nunmehr wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer Delikte ermittelt. Zeugen oder gefährdete Personen der Fluchtfahrt, insbesondere im Waldstück um den Zeilerberg, werden gebeten sich bei hiesiger Polizeidienststelle unter der Rufnummer 0871 9252 3501 zu melden.
E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss
LANDSHUT. Am Samstag, den 14.03.2026, gegen 00:35 Uhr wurde am Rennweg der rumänische Fahrer eines Elektroscooters einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Unmittelbar nach der Anhaltung teilte der Fahrzeugführer den Beamten mit, dass er gerade am Weg sei sich Alkohol zu kaufen, nachdem ihm dieser im Laufe des Abends ausgegangen sei. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte, dass der Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Die Weiterfahrt wurde ihm daher untersagt und eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus durchgeführt. Nach dem zu erwartenden Ergebnis der Blutuntersuchung hat der Fahrzeugführer mindestens mit einem Bußgeld im mittleren, dreistelligen Bereich sowie einem Fahrverbot von einem Monat und mehreren Punkten im Fahreignungsregister zu rechnen.
Pkw-Fahrer stand unter dem Einfluss von Alkohol
LANDSHUT. Am Freitag, den 13.03.2026, gegen 22:05 Uhr wurde der 28-jährige Fahrer eines Pkw, Tesla im Bereich Am Banngraben zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei dem deutschen Fahrzeugführer wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit ergab. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Fahrer hat nunmehr mit einem Bußgeld im mittleren, dreistelligen Bereich, einem Fahrverbot von einem Monat und Punkten im Fahreignungsregister zu rechnen.
Fahrraddiebstahl aus Carport
LANDSHUT. Im Zeitraum von 10.01.2026, 23:00 Uhr auf 11.01.2026, 06:00 Uhr entwendete ein bislang unbekannter Täter ein schwarzes Herrenfahrrad der Marke Idukah aus einem Carport im Bereich des Mörikeweg. Hinweis zu dem Diebstahl nimmt die hiesige Polizeidienststelle unter der Rufnummer 0871 9252 3501 entgegen.
Motorroller war nicht versichert und versteuert
BRUCKBERG. Am Freitag, den 13.03.2026, gegen 17:40 Uhr wurde der deutsche Fahrer einen Leichtkraftrades der Marke NSU im Bereich Tannenbachstraße zu einer Kontrolle angehalten, nachdem am Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war und der Fahrer keinen Sicherheitshelm trug. Bei der Anhaltung stellte sich heraus, dass es sich um eine private Probefahrt des 63-jährigen Hobbymechanikers handelte, welcher das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert hatte. Immerhin konnte der Fahrzeugführer die notwendige Fahrerlaubnis für den Motorroller vorweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen mehrere Verkehrsdelikte eingeleitet.
S-Pedelec-Fahrer unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis bzw. Versicherungsschutz
ESSENBACH. Am Freitag, den 13.03.2026, gegen 11:30 Uhr wurde ein 25-jährige Portugiese als Fahrer eines Pedelec auf der Landshuter Straße einer Kontrolle unterzogen. Eine Überprüfung am Fahrzeug ergab, dass dieses leistungsunterstützend bis mindestens ca. 35 km/h gefahren werden kann, sodass sein Zweirad als sog. S-Pedelec einzustufen wäre und der Versicherungspflicht unterliegt. Zudem wäre zum Fahren des Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, welcher der Fahrzeugführer nicht besitzt. Nachdem beim Portugiesen zudem drogentypische Auffälligkeiten festgestellt und ein Drogenschnelltest positiv auf Kokain ausfiel, wurde weiterhin eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus angeordnet. Der S-Pedelec-Fahrer hat nunmehr mit einem Strafverfahren wegen mehrere Verkehrsdelikte und eine damit einhergehenden, empfindlichen Geldstrafe sowie einem Fahrverbot zu rechnen.
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