VEREINSPAUSCHALE 2026 jetzt beantragen

Sport- und Schützenvereine können Förderanträge bis 2. März einreichen

Es lebe der Sport! Auch 2026 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenvereine im Rahmen der „Vereinspauschale“.  Die entsprechenden Anträge können im Stadtgebiet ansässige Sport- und Schützenvereine ab sofort bei der Stadtverwaltung stellen. Stichtag zur Abgabe der Anträge ist der 2. März. Dazu steht auch ein neues Online-Verfahren zur Verfügung.

Die Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaats festgelegt. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports (Bayerischer LandesSportverband, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern, Bayerischer Sportschützenbund oder Oberpfälzer Schützenbund) sein.

Die Förderhöhe ist abhängig von der Mitgliederzahl. Dabei werden die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wie auch Mitglieder mit Behinderung besonders gewichtet sowie die Zahl der anerkannten Übungsleiter. Eine weitere Voraussetzung: Als Bagatellgrenze werden mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht.

Die Beantragung der Vereinspauschale hat bis spätestens Montag, 2. März, bei der Verwaltung zu erfolgen. Dazu müssen alle Antragsunterlagen eingereicht werden. Das geht nun auch digital: Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale steht online auf der städtischen Website zur Verfügung. Nähere Informationen zur Vereinspauschale sowie zum Online-Verfahren erhalten Vereine unter www.landshut.de/vereinspauschale

In der „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“ mit Stand 14. November 2025 sind abschließend alle Übungsleiterlizenzen aufgelistet, die für die Vereinspauschale anerkannt werden.

Eine Lizenz kann bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Sie wird in diesem Fall bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ ist dem Antrag zwingend beizufügen.

Übersteigt die Zahl der berücksichtigungsfähigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins, können die übersteigenden Lizenzen nicht angerechnet werden (Kappungsgrenze).

Abweichend davon können Lizenzen bis zu sechs Prozent der Gesamtmitgliederzahl angerechnet werden, wenn mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder unter 27 Jahre alt sind. Hat ein Verein mehr als 60 Prozent Mitglieder unter 27 Jahren, können Trainer- und Übungsleiterlizenzen von bis zu acht Prozent der Gesamtmitgliederzahl angerechnet werden. Liegt ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamts des Vereins vor, ist dieser ebenfalls beizulegen.

Die Stadtverwaltung rät den Landshuter Vereinen, die Anträge zur Vereinspauschale mindestens zwei bis drei Wochen vor der Abgabefrist einzureichen, um bei gegebenenfalls unvollständigen Unterlagen rechtzeitig reagieren zu können.

Nach dem 2. März können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen angenommen werden (Ausschlussfrist).

Weitere Auskünfte zur Vereinspauschale gibt die Stabsstelle Sport gerne unter Telefon 0871/ 881455 oder per Mail an sport@landshut.de.

Foto: 

Stadt Landshut 

Bildunterschrift: 

Der Antrag für die Vereinspauschale kann auch digital gestellt werden.

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