Verfahrenslotsin stellt sich beim Behindertenbeirat vor
In der Septembersitzung des Behindertenbeirats stellte sich die Verfahrenslotsin der Stadt, Frau Janine Brabender mit Ihrem Aufgabengebiet im Jugendamt vor. Monika Voland-Kleemann, die Vorsitzende des Behindertenbeirats begrüßte Janine Brabender herzlich und betonte, dass eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Verfahrenslotsin mehr als wichtig sei, vor allem für Kinder mit Handicap, da die bürokratischen Hürden teilweise überbordend sind.
Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, das System der Rehabilitation und Teilhabe im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ weiterzuentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick zu nehmen.
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das zum 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, erfuhr eine inklusive Öffnung: Einer der 5 Schwerpunkte sind „Hilfen aus einer Hand für junge Menschen mit und ohne Behinderungen“.
Gemäß § 10 b des Sozialgesetzbuches 8 (SGB VIII) sind Verfahrenslotsen seit 01.01.2024 sowohl für die strukturelle als auch die einzelfallbezogene Unterstützung zuständig, d.h. ihre Unterstützungsfunktion dient sowohl den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe als auch den leistungsberechtigten Personen.
Die Aufgaben der Verfahrenslotsin lassen sich mit einem Zitat des BAG Landesjugendämter von 2022 verständlich erklären: „Ein Lotse in der Seefahrt kennt die Gewässer seines Zuständigkeitsgebiets mit all ihren Strömungen, Untiefen und Besonderheiten und begleitet die Schiffe auf sicherem Weg durch „seine“ Gewässer, indem er den Kapitänen beratend zur Seite steht. Voraussetzung dafür sind eigene mehrjährige, praktische Erfahrungen als Kapitän.“
Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben junge Menschen bis 27 Jahre, Mütter und Väter (Elternschaft), Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte (z.B. Pflegeeltern).
Die Beratung der Verfahrenslotsin ist unabhängig, fachlich weisungsungebunden, freiwillig, kostenlos und vertraulich und kann telefonisch, online, im Amt, in Einrichtungen oder an einem anderen Ort nach Vereinbarung stattfinden. Sie unterstützt bei der Wahrnehmung von Ansprüchen der Eingliederungshilfe für junge Menschen und berücksichtigt Wünsche und Bedürfnisse des jungen Menschen.
Nach ihrem Vortrag stelle sich die Verfahrenslotsin der Stadt noch den Fragen des Gremiums.
Bildunterschrift: v.li.: Markus Scheuermann, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Bezirk Niederbayern, Monika Voland-Kleemann, Vorsitzende d. Behindertenbeirats; Janine Brabender, Verfahrenslotsin
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