Vogelgrippe-Ausbruch in Wörth festgestellt

Etwa 100 tote Möwen aufgefunden – risiko-orientierte Aufstallungspflicht in Planung

Seit Ende vergangener Woche sind rund 100 tote Schwarzkopfmöwen rund um den Wörthersee aufgefunden worden. Die Untersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat nun den Ausbruch der Vogelgruppe innerhalb der Wildvogel-Population festgestellt. Die amtliche Feststellung durch das zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. Aus diesem Grund bereitet das Veterinäramt Landshut, gemeinsam mit dem Veterinäramt Dingolfing-Landau und der Regierung von Niederbayern eine Allgemeinverfügung vor, die eine risiko-orientierte Aufstallungspflicht für Geflügel vorsieht. Ab wann die Allgemeinverfügung in Kraft tritt, hängt von der amtlichen Feststellung des FLI ab.

Das Sperr- und Risikogebiet erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  • eine Zone mit einem Radius von fünf Kilometern um den Wörther See,
  • ein 500 Meter breiter Uferstreifen um die Fließgewässer Isar, Große Laber und Vils
  • ein 500 Meter breiter Uferstreifen um Stillgewässer, die größer als ein Hektar sind

Grundsätzlich ist das Vogelgrippevirus nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand haben sich Menschen bislang nur durch den intensiven, direkten Kontakt mit erkranktem oder verendetem Geflügel bzw. mit dessen Ausscheidungen infiziert. Das Virus ist daher in erster Linie als Tierseuchenerreger zu betrachten. Ein Risiko für den Menschen, sich in Badegewässern oder beim Sonnenbaden an deren Ufern zu infizieren, hält das Bundesinstitut für Risikobewertung für unwahrscheinlich.

Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter von Geflügel wird in den festgelegten Risikogebieten eine Aufstallung angeordnet, um einer Ansteckung der Tiere mit der Geflügelpest und der Ausbreitung der Krankheit entgegen zu wirken. Das heißt, die Tierhalter müssen ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.

Bei Schwarzkopfmöwen handelt es sich um gute Flugvögel, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie im frisch infizierten Zustand und bevor sie Krankheitssymptome aufweisen oder aufgrund der Krankheit geschwächt sind, noch viele Kilometer fliegen können und dadurch mit infizierten Ausscheidungen andere Wildvögel und im freien gehaltene Vögel infizieren können.

Aufgrund der raschen Ausbreitung und der hohen Anzahl an dokumentierten Totfunden geht das Veterinäramt Landshut von einem hochdynamischen Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation aus, das von einem durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesenen hochpathogenem Erreger (H5N1) der Geflügelpest, getragen wird. Daher ist in den nächsten Tagen und Wochen von einer akuten Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel in Teilen der Landkreise Landshut und Dingolfing-Landau auszugehen.

Überdies wird das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation derzeit auch durch die feuchtkalte Witterung aufrechterhalten, da Feuchtigkeit, niedrige Temperaturen und wenig UV-Strahlung das Virus stabilisieren. Auf diese Weise bleiben zum Beispiel infizierte Ausscheidungen länger infektiös.

Des Weiteren weist das Landratsamt Landshut alle Geflügelhalter darauf hin, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um ihre Tiere zu schützen. Weitere Infos unter Vogelgrippe-Ausbruch Wörth | Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de).

Fotos:
Landratsamt Landshut

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