Geflügelpest im Landkreis Landshut und Dingolfing-Landau: Aufstallpflicht endet
Veterinärämter heben tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung auf
Die Geflügelpest im östlichen Landkreis Landshut und im westlichen Landkreis Dingolfing-Landau kann als getilgt betrachtet werden. Die Stallpflicht für Geflügel in den Restriktionsgebieten wird beendet. Die Tiere dürfen ihre Ställe wieder verlassen.
Ende April sind mehrere hundert tote Schwarzkopfmöwen rund um den Wörthersee aufgefunden worden. Es stellte sich heraus, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. Aufgrund dessen hat das Veterinäramt Landshut gemeinsam mit dem Veterinäramt Dingolfing-Landau und der Regierung von Niederbayern eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach kürzlich erfolgter Risikoeinschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird die entsprechende Allgemeinverfügung nun mit Wirkung zum 06. Juni 2023 aufgehoben. Somit entfällt die Aufstallpflicht.
Aufgrund des weiterhin hohen Risikos einer Ausbreitung von HPAI-Virus H5 bei Wildvögeln sowie der Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel (siehe aktuelle Risikoeinschätzung des FLI) wird die Allgemeinverfügung vom 25.11.2023 (Amtsblatt Nr. 45, Landratsamt Landshut) mit der Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen, Ausstellungsverboten und dem Verbot der Fütterung von Wildvögeln weiterhin aufrechterhalten.
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