Der Freistaat Bayern investiert jeden dritten Euro in Bildung, um das hochwertige differenzierte bayerische Bildungssystem zu erhalten und weiter auszubauen.
Privatschulen sind dabei eine wichtige Ergänzung und zunehmend beliebte Abrundung des öffentlichen Schulangebots: Über zwölf Prozent aller bayerischen Schülerinnen und Schüler besuchen mittlerweile eine Privatschule. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und Schulen in privater Trägerschaft zukunftsfest aufzustellen, erhöhen die Regierungsfraktionen aus CSU und FREIEN WÄHLERN im Zuge der Verbesserungen bei der Beamtenbesoldung auch die Zuschüsse für Privatschulen.
Der entsprechende Antrag ergänzt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, der morgen im Plenum in erster Lesung beraten wird. Der Antrag soll noch im Juni behandelt werden und besteht aus folgenden Punkten:
- Übernahme der stufenweisen Einführung von A 13 als Eingangsamt an Grund- und Mittelschulen: Die Regierungsfraktionen stellen damit sicher, dass die Schulen in freier Trägerschaft (kirchliche und private Schulen) über die Privatschulfinanzierung von dieser Verbesserung profitieren – genauso wie der staatliche Bereich. Damit sorgen die Regierungsfraktionen dafür, dass die freien Schulträger ihre Lehrkräfte an diesen Schularten angemessen gut bezahlen können. So wird auch einem übermäßigen Abwerbeeffekt durch staatlichen Schulen entgegengewirkt.
- Anhebung des Betriebszuschusses: Dieser wird in drei Stufen über drei Jahre – beginnend mit dem 1. Januar 2024 – von 112 v.H. auf 125 v.H. angehoben. Mit der gestaffelten Anhebung der Betriebszuschüsse werden auch die in den vergangenen Jahren angefallenen massiven Mehrkosten der Träger aufgefangen und die Zukunftsfähigkeit der Schulen gestärkt. Damit stellen die Regierungsfraktionen die Finanzierung auf eine solide Grundlage, sichern den dauerhaften Bestand von Schulen in freier Trägerschaft und sorgen für fairen Wettbewerb zwischen dem privaten und dem staatlichen Bereich.
- Neue Anpassungsformel: Mit der geänderten Anpassungsformel für die Lehrpersonalzuschüsse werden die Anpassungen nun automatisch alle zwei Jahre vorgenommen (bisher: Überprüfung alle drei Jahre, Anpassungen z.T. noch später). Dabei wird der Rechenweg gesetzlich klar geregelt. Damit sorgen die Regierungsfraktionen für klare und transparente Regelungen, die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit schaffen und eine gerechte Behandlung der privaten wie der staatlichen Schulen garantieren.
- Zahlung des Schulgeldersatzes im 12. Monat: Diese bereits angekündigte Maßnahme wird somit noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich festgesetzt. Damit werden Privatschulen sowie Eltern entlastet.
Dazu CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer:
„Bayern ist Bildungsland. Daher sichern wir eine vielfältige Schullandschaft mit staatlichen, kirchlichen und privaten Angeboten. Schulen in freier Trägerschaft machen fast ein Viertel aller Schulen aus. Sie bereichern mit ihrer ganz unterschiedlichen Ausrichtung das öffentliche Schulsystem. Diese einzigartige Breite an Angeboten ist aber nur möglich durch eine ausreichende staatliche Finanzierung“.
Dazu der haushaltspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Josef Zellmeier:
„Insgesamt investieren wir im Endausbau rund 77 Mio. Euro/Jahr zusätzlich in die bayerischen Privatschulen. Gerade im ländlichen Raum decken sie einen wichtigen Teil des Bildungsangebotes ab. Mit A 13 an Grund- und Mittelschulen, höheren Betriebskostenzuschüssen für Realschulen und Gymnasien und dem zwölften Monat Schulgeldersatz haben wir ein wirksames Paket geschnürt, um auch mit Hilfe der Privatschulen Bayerns Spitzenposition in Bildungsfragen zu untermauern.“
Dazu der bildungspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Prof. Gerhard Waschler:
„.A 13 soll nicht nur Lehrkräften an staatlichen Grund- und Mittelschulen vorbehalten sein. Sondern wir übertragen die bessere Bezahlung systementsprechend auf die Privatschulen. So bleiben sie für Lehrkräfte konkurrenzfähig. Steigerungen bei Energie- und Heizkosten treffen auch Privatschulen. Daher erhöhen wir die Betriebskostenzuschüsse, so dass die Bildungseinrichtungen in ihrem Bestand gesichert sind. Verbesserungen für staatliche Schulen sollten in gleichem Maße auch den Privaten zugutekommen.“
Dazu der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl:
„Die finanzielle Förderung der Schulen in freier Trägerschaft – darunter auch kirchlich getragenen Schulen – dauerhaft auf eine gute Grundlage zu stellen und gesetzlich abzusichern, ist uns FREIEN WÄHLERN seit langem ein zentrales Anliegen. Mit unserem gemeinsamen Antrag sorgen wir jetzt dafür, dass Schülerinnen und Schüler in Bayern auch künftig von einem Bildungssystem profitieren können, das individuellen Neigungen, Begabungen und Präferenzen bestmöglich Rechnung trägt.“
Dazu der haushaltspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Bernhard Pohl:
„Privatschulen sind wichtige Säulen unseres Schulsystems. Damit sie ihren vielfältigen Aufgaben nachkommen können, verdienen sie Unterstützung und Ermutigung aus der Politik. Deshalb steigt der Zuschusssatz ab 1. Januar 2024 in drei Schritten an. Das gibt den Privatschulen finanzielle Stabilität und langfristige Planungssicherheit. Zudem wird der Schulgeldersatz für zwölf Monate bezahlt – statt wie bisher für elf Monate. Und wir eröffnen den Privatschulen die Möglichkeit, ihre Lehrer angemessen gut zu bezahlen – so sorgen wir für Fairness im Wettbewerb um die besten Köpfe.“
Dazu der bildungspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Tobias Gotthardt:
„Unser Privatschul-Paket ist ein echter Kraftakt, der auch pädagogisch wirkt. Wir FREIE WÄHLER machen uns seit langem stark für passgenaue Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler. Mit der Anpassung der Schulfinanzierung setzen wir nun ein wichtiges Ziel unseres Koalitionsvertrags um: die individuellen Fähigkeiten, Interessen und Begabungen einer zunehmend heterogenen Schülerschaft noch stärker zu fördern. Das Privatschul-Paket stärkt Bayerns vielfältige und differenzierte Bildungslandschaft nachhaltig.“
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Bayerischer Landtag