„Kommunaler Trinkbrunnen“ im Stadtgebiet Landshut wegen Klimawandel

Antrag

Die Verwaltung möge prüfen für welche Trinkbrunnen im Stadtgebiet das Sonderförderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ Anwendung finden kann.
Insbesondere ist dabei die Umsetzung des Antrages Nr. 429 vom 20.11.2009 (Trinkwasserbrunnen in der Unteren Neustadt) zu berücksichtigen.


Begründung

Die Notwendigkeit hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel, den Hitze- und den Umweltschutz usw. dürfte bekannt sein.

 

Zur Förderung kommunaler Trinkbrunnen im öffentlichen Raum hat der Freistaat ein Sonderförderprogramm aufgelegt.

In einer Presseerklärung betonte Staatsminister Glauber: „Mit dem neuen Trinkbrunnen an der Marienkapelle in Pinzberg machen wir vor Ort auf die Bedeutung unseres Wassers aufmerksam. Wir wollen das Trinkwasser auf die öffentlichen Plätze holen. Das Sonderförderprogramm für kommunale Trinkbrunnen ist ein voller Erfolg. Öffentliche Trinkbrunnen an gut frequentierten Plätzen oder beliebten touristischen Zielen liefern kostenfreies Wasser für die Menschen. Das trägt dazu bei, die Wertschätzung für dieses hochwertige Lebensmittel im Alltag weiter zu steigern. Am neuen Trinkbrunnen in Pinzberg können wir Wasser sehen, schmecken, fühlen und hören. Brunnen sind auch kleine Klimaanlagen. Das wird angesichts des Klimawandels immer wichtiger. Denn der Klimawandel heizt die Städte im Sommer auf wie ein Kachelofen. Außerdem: Es spart Müll und CO2, wenn Wasser direkt aus der Leitung kommt und nicht noch transportiert werden muss.”

Das Sonderförderprogramm richtet sich an Kommunen und kommunale Trinkwasserversorger. Förderfähig ist der Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum. Es sind je Gemeinde maximal zwei Trinkbrunnen mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig, je Trinkbrunnen bis zu 15.000 Euro.

Insgesamt rund 2 Millionen Euro stehen für das Sonderförderprogramm bereit. Mit den aktuellen Haushaltsmitteln können im Rahmen des Sonderförderprogramms die mehr als 120 bislang beantragten und über die gesamte Landesfläche verteilten Vorhaben gefördert werden.

Ziel ist die Verlängerung des Sonderprogramms über den 31.12.2023 hinaus und die Förderung von weiteren Vorhaben.

Prof. Dr. Thomas Küffner                                                   Rudolf Schnur

Fraktionsvorsitzender                                                       Ansprechpartner

 

Foto: h.j.lodermeier

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