Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Vorläufiges Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegekompetenzgesetz greift bayerische Forderungen auf – Detailfragen offen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach setzt darauf, dass es am Mittwoch bei den Bund-Länder-Beratungen über das geplante Pflegekompetenzgesetz weitere Fortschritte gibt. Gerlach betonte am Mittwochmorgen vor dem Gespräch: „Das Bundesgesundheitsministerium liegt mit seinem vorläufigen Eckpunktepapier auf der von Bayern vertretenen Linie der Professionalisierung des Pflegeberufs. Das Papier zeigt auf, welche Maßnahmen zeitnah durch den Bund ergriffen werden, um die Kompetenzen von Pflegefachkräften effizienter zu nutzen und zu erweitern. Das begrüße ich, denn das ist ein wichtiger Schritt nach vorne für den Pflegeberuf, und viele dieser Maßnahmen hat Bayern immer wieder vorgeschlagen.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will am Mittwochnachmittag in einer Videoschalte mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus den Ländern über sein Eckpunktepapier zum geplanten Pflegekompetenzgesetz sprechen. Ziel des Gesetzes ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten von Pflegefachkräften über die pflegerischen Tätigkeiten hinaus stärker zu nutzen und weiter zu fördern. Durch weitergehende Befugnisse – insbesondere im Heilkundebereich, der bislang ausschließlich Ärzten vorbehalten ist – soll der Pflegeberuf zugleich attraktiver werden.
Gerlach sagte mit Blick auf das Eckpunktepapier: „Es freut mich, dass bei der „Heilkundeübertragung“ endlich etwas vorangeht. Die Eckpunkte sehen auch vor, die Aufgabenprofile von Pflegefachkräften zu schärfen und so Arbeitsabläufe effizienter und für die Personalplanung ressourcenschonender zu gestalten.“
Die Ministerin ergänzte: „Allerdings lässt das Eckpunktepapier noch viele Fragen offen, insbesondere bei der Bestimmung der für eine beschränkte Heilkundeübertragung geeigneten Bereiche, der Haftungsfragen sowie der Budgetverantwortung. Auch fehlen bisher konkrete Vorschläge zu einer für die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten erforderlichen qualifizierenden Ausbildung und wie die bundesrechtlich zu regelnde, genau definierte Befugnis zur Ausübung von Heilkunde aussehen soll.“
Gerlach führte weiter aus: „Auch die breitere Akademisierung durch Studiengänge auf Masterniveau ist eine wichtige Weichenstellung für angehende Pflegefachkräfte. Das wird sich langfristig auch auf die Bezahlung positiv auswirken. Was die Versorgung in der Langzeitpflege angeht, begrüße ich besonders den angekündigten Anspruch auf Pflegeprozess-Steuerung unabhängig vom Pflegegrad. Positiv zu bewerten ist auch, dass die Begutachtung durch Pflegefachpersonen erprobt wird.“
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Pressefoto Gerlach