Auslegung ergänzender Planunterlagen
Für den ersten Bauabschnitt der Ost-Umfahrung Landshut im Zuge der B15 neu vom Fernstraßenkreuz Landshut an der A 92 über die Isar bis zur Kreisstraße LAs 14 läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Im November 2022 fand der Erörterungstermin statt.
Vom Staatlichen Bauamt Landshut als Vorhabenträger wurden nun ergänzend zu den bereits ausgelegten Unterlagen weitere Planunterlagen erarbeitet. Grund dafür sind zwischenzeitlich eingetretene Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Einwendungen und Anregungen aus dem Erörterungstermin. Die ergänzenden Planunterlagen, darunter ein Fachbeitrag „Globales Klima“ und eine ergänzende Unterlage zum Fachbeitrag „EU-Wasserrahmenrichtlinie“, wurden nun bei der Regierung von Niederbayern, der zuständigen Planfeststellungsbehörde, eingereicht und stehen demnächst zur Einsichtnahme vor Ort in den nachfolgenden Kommunen zur Verfügung: im Rathaus der Stadt Landshut, des Marktes Essenbach und der Gemeinde Niederaichbach; Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gegeben.
Durch die öffentliche Auslegung wird den Bürgern und den beteiligten Fachstellen die Gelegenheit gegeben, sich über die ergänzenden Planunterlagen zu informieren.
Einwendungen nur zu den Ergänzungen möglich
Es besteht die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben beziehungsweise eine Stellungnahme abzugeben, jedoch nur zu den vorgenannten ergänzenden Unterlagen. Die bereits erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Bestandteil des Verfahrens und müssen nicht wiederholt werden.
Die ergänzenden Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern/service/planfeststellungsverfahren unter den Rubriken „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“ und „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden. Dort sind auch die bereits ausgelegten Planunterlagen weiterhin abrufbar.