Zahl der MASERN-INFEKTIONEN in Bayern im vergangenen JAHR deutlich gestiegen

Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin rät zur Schutzimpfung

Die Zahl der Masern-Fälle ist im Freistaat im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Im vergangenen Jahr haben wir in Bayern 70 Masern-Infektionen registriert (Stand: 01.01.2025). Im Jahr 2023 waren es nur elf. Wir haben uns nun wieder dem Niveau der Vor-Corona-Jahre angenähert. Denn 2019 lag die Zahl der Infektionen im Freistaat bei 75 Infektionen.“ Masern sind nach der Corona-Pandemie in einigen europäischen Ländern und in anderen Regionen der Erde wieder verstärkt aufgetreten und breiten sich aus. Daher kommen auch zunehmend Infektionen nach Deutschland.

Auch mit Blick auf den Masernfall in einem österreichischen Skigebiet Ende 2024 rief die Ministerin zur Schutzimpfung auf. Gerlach betonte: „Masern sind hochansteckend. Sie können einen sehr schweren Verlauf nehmen, der sogar einen Krankenhausaufenthalt nötig macht. In seltenen Fällen können gravierende gesundheitliche Spätfolgen auftreten. Eine Impfung ist der beste Schutz gegen Masern. Wer geimpft ist, schützt sich und andere.“

Die Ministerin ergänzte: „Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen und alle Jugendlichen sollten deshalb ihren Impfausweis überprüfen lassen. Denn nur wer in der Kindheit zweimal oder im Erwachsenenalter einmal gegen Masern geimpft ist, besitzt einen vollständigen Schutz.“

Kinder können durch eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen wirksam gegen Masern geschützt werden. Für die Masernimpfung stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, die zudem gegen Mumps und Röteln oder zusätzlich auch gegen Windpocken schützen (MMR- oder MMRV-Kombinationsimpfstoff). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Masernimpfung im Alter von elf Monaten. Die zweite Impfung sollte im Alter von ca. 15 Monaten erfolgen, wobei ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen den zwei Impfungen einzuhalten ist. Bei bevorstehender Aufnahme bzw. Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita) kann die Impfung vorgezogen und bereits ab einem Alter von neun Monaten verabreicht werden.

Eine Impfung gegen Masern wird auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen. Eine zweimalige Impfung ist laut Masernschutzgesetz für nach 1970 geborene Erwachsene notwendig, wenn sie im beruflichen Alltag ein erhöhtes Risiko für einen Kontakt zu Masernviren aufweisen (zum Beispiel Tätigkeit in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen).

 

Foto: © Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

 

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